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Der verlässliche Rechtsstaat: ein bedeutsamer Faktor für Investoren (GfPMagazin September 2013) |
Der verlässliche Rechtsstaat:
ein bedeutsamer Faktor für Investoren
Prof. Dr.-Ing. Nicolas P. Sokianos
Angesichts der Globalisierung scheint die Mitgliedschaft eines Staates in der World Trade Organisation (WTO) ein hinreichendes Kriterium für einen Staat zu sein, der das Eigentum respektiert und schützt, das materielle Eigentum, investiert in Boden, Gebäuden und Anlagen sowie das immaterielle Eigentum, z.B. in Patenten.
Vor vielen Jahren ist der Beitritt Chinas fast frenetisch gefeiert worden, das Riesenreich der Mitte hat sich bewegt und ist in der Zwischenzeit ein sehr starker Abnehmer deutscher Exporte. Russland ist ebenfalls nach zähen Verhandlungen beigetreten.
Das Minimum an geltender staatlicher Rechtsordnung ist also sichergestellt. In Zweifelsfällen gibt es jedoch durchaus divergierende Optionen bezüglich der Machtfrage im Rechtsstaat. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht nur gegenüber den Bürgern und Organisationen auf dem Gebiet seiner Souveränität Macht ausübt, sondern dass sich die Bürger mit ihren berechtigten Belangen und Interessen gegenüber der Macht des Staates mit legitimen Mitteln durchsetzen können. Das ist z.B. in Russland und in China durchaus nicht immer möglich. Probleme gibt es zum Teil auch innerhalb der Europäischen Union.
Die Machtfrage im Rechtsstaat wurde im Rahmen des 17ten Ber-liner Kolloquiums der Daimler Benz Stiftung (im Juni 2013) erörtert.
Dieter Grimm, von der juristischen Fakultät der Humboldt Universität in Berlin und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hielt hierzu einen bemerkenswerten Vortrag. Wir zitieren die Zusammenfassung:
"Der Rechtsstaat ist die Antwort auf einen Teil der Machtfrage: die Staatsmacht. Er entschärft sie, indem er sie grundrechtlich beschränkt und unter verschiedenen Trägern aufteilt. Zugleich erleichtert der Rechtsstaat damit aber den Aufbau und die Ausübung von Privatmacht. Mit jeder Privatisierung ehedem öffentlicher Aufgaben wächst sie weiter an. Die damit verbundenen Gefahren können wiederum nur vom Staat wirksam eingedämmt werden.
Aspekte der Industriepolitik
Der Rechtsstaat darf daher nicht ohnmächtig sein. Daraus ergeben sich Grenzen der Machtbegrenzung des Staates. Mit der beschleunigten Internationalisierung und Globalisierung reicht freilich die Staatsmacht nicht mehr aus, um das Problem der Privatmacht zu lösen. Ebenso wenig lässt sich das Problem des Missbrauchs von Staatsmacht national lösen, wenn der Verfassungsstaat versagt oder gar nicht erst eingeführt wird. Als Gegenmittel haben sich internationale Organisationen gebildet, denen Anteile der Staatsmacht übertragen werden, die sie nun autonom ausüben und unter Umständen auch gegen Staaten einsetzen können. Damit entsteht allerdings auch auf der supranationalen Ebene ein Machtpotential, das nicht weniger als die Staatsmacht der Begrenzung bedarf. Internationale Organisationen erfüllen - wenn auch noch rudimentär - eine machtbegrenzende Funktion gegenüber global agierenden Trägern von Privatmacht sowie machtmissbrauchenden Staaten. Das Problem ihrer eigenen Machtbegrenzung lassen sie vo-läufig jedoch ungelöst".
Einige der im Plenum diskutierten Fragen lassen durchaus Raum für weitere Betrachtungen, z.B. im Kontext der Privatisierung und Regulierung. So ist es ein Irrtum zu glauben, Deregulierung und Privatisierung verliefen synchron. Das Gegenteil ist der Fall, erhöhte Privatisierung bedingt eine zunehmende Regulierung, wenn der Staat die delegierten Aufgaben auch wirksam im Rechtssystem verantworten soll. Hier ist Überwachung angezeigt, die Einhaltung von Vereinbarungen und die Ahndung von möglichem Missbrauch.
Transaktionen mit Staaten rudimentärer Rechtsauffassung haben risikobereite Unternehmer schon immer gesucht. Den entscheidenden Hebel liefert die Premium-Rendite. Verstaatlichung von privatem Eigentum ist demnach ein Risiko, das schon mal das Gewaltmonopol des Staates auf den Plan gerufen hat, diesmal gegen den verletzenden Akteur, gegen einen anderen Staat.
Die massiven Investitionen in China erfolgen unter der Annahme, dass die "Spielregeln" zum Schutz des privaten Eigentums der Investoren eingehalten werden und dass Missstände des Rechtsstaates auf anderen Gebieten, z.B. auf dem des Arbeitsrechts und den Arbeitsbedingungen nach und nach verbessert werden, wie im Falle Foxconn, dem wesentlichen Lieferanten von Apple, der von Taiwan aus operiert, aber ca. 900.000 Mitarbeiter in China beschäftigt.
Ähnliche Missstände wurden in anderen asiatischen Ländern durch die Presse aufgedeckt, wo eklatante Verstöße hinsichtlich des Baurechtes zu beklagen sind. Eingestürzte Fabrikationsgebäude, wo Bekleidungsgüter für Europa hergestellt wurden, kamen ans Licht.
Ein verlässlicher Rechtsstaat ist kein Luxusgut für wohlsituierte Investoren und Gesellschaften, wie manch einer glauben könnte. Der Rechtsstaat, der seinen Auftrag ernst nimmt, ist die Quelle für nachhaltige Prosperität und Lebensqualität. Dies gilt erst recht im Zeitalter der Globalisierung. Begriffen hat das sogar der Gigant Apple: er verabschiedet sich stufenweise von Foxconn. Zu groß ist der Imageschaden für Apple. Der lässt sich nicht zuletzt ökonometrisch feststellen, z. B. auch am Börsenkurs. Ein eklatant ausbeuterischer industrieller Habitus passt nicht gut zu einer weltweiten Kult-Marke wie Apple!
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