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(Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Nicolas P. Sokianos im RC Berlin im April 2015) |
Das griechische Kriegsdarlehen an Deutschland
Prof. Dr.-Ing- Nicolas P. Sokianos
Ungeachtet der aktuellen, sehr angespannten finanziellen Lage Griechenlands, soll dieser Beitrag die griechische Position zu einem wichtigen Thema darstellen und zwar ohne Pathos und politisch gefärbten Daten.
Aus diesem Grund soll eine klare Abgrenzung stattfinden, da sich mitunter verschiedene Themen überlappen und einer klaren Sichtweise hinderlich sind.
- Es geht bei diesem Thema NICHT um landesweite Kriegsreparationen.
- Es geht auch nicht um individuelle Klagen von Geschädigten, von griechischen Bürgern, die als Überlebende von Massakern, etwa in Distomo oder in Kalavryta auf eine wie auch immer geartete Wiedergutmachung hoffen.
- Schließlich droht im Falle einer Anerkennung des aus griechischer Sicht offenen Darlehens nicht ein Präzedenzfall, der weitere Akteure gegen Deutschland auf den Plan rufen könnte.
Es geht um ein Darlehen und um daraus abgeleitete Rückzahlungen und der Zinsen, die nicht geleistet worden sind, obwohl so vereinbart. Die Vereinbarung wurde zwischen Vertretern des Deutschen Reiches im Auftrag des Reichskanzlers Adolf Hitler und der damaligen griechischen Regierung im Jahre 1942 getroffen (am 14.3.1942 rückwirkend gültig ab dem 1.1.1942). Alle Vorgänge sind sehr sorgfältig dokumentiert worden und liegen sowohl der griechischen Regierung als auch Mitgliedern des deutschen Bundestages sowie Teilen der deutschen Presse vor (Der Spiegel, 13/2015).
Der Kassenprüfer des Sonderbevollmächtigten des Diktators stellte 26 Tage vor Kriegsende eine Restschuld des Deutschen Reiches an Griechenland in Höhe von 476 Millionen Reichsmark fest.
Ich verwende bei meinen Ausführungen im Folgenden bewusst nicht den Begriff "Nazi-Deutschland" obwohl er sehr häufig in den deutschen Medien zu hören ist. Meiner Meinung nach ist der irreführend, weil juristisch, im Sinne des Völkerrechts nicht existent. Es handelt sich um die Verantwortung von Deutschland, als souveräner Staat, als (Rechts)nachfolger des Deutschen Reiches, das im Krieg unter der Führung seines damaligen Reichskanzlers Adolf Hitler agiert hat.
Die Frage des Rechtsstatus ist durchaus von Bedeutung, denn Versuche von griechischen Regierungschefs, die Forderung geltend zu machen, wurden von der deutschen Regierung lange vor der deutschen Wiedervereinigung zeitweilig mit dem Argument abgewiesen, die BRD kann alleine darüber nicht befinden und auch nicht dafür haftbar gemacht werden, denn es gäbe ja noch die DDR. Bei anderen Gelegenheiten stellten allerdings die BRD Vertreter sich als die einzigen legitimen Nachfolger des Deutschen Reiches im Sinne eines deutschen Staates dar. Die langjährigen Friktionen um die Anerkennung der DDR, der offizielle Empfang von Erich Honecker in der BRD, illustrierte das, als ein Beleg für die komplizierte Konstellation. Sie ist Geschichte, die für Deutschland einen sehr glücklichen Verlauf genommen hat und mit der hervorragend gelungenen Wiedervereinigung abgeschlossen wurde.
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch Inkrafttreten der Abschließenden Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 15. März 1991 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein gesamtdeutscher Nationalstaat.
Der Bundeskanzler Helmut Kohl mit seinem Außenminister Dietrich Genscher war juristisch sehr gut beraten, keinen Friedensvertrag im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung schließen zu wollen, sondern den Weg über das Konstrukt der 2+4 Verträge zu gehen, deren Ergebnis Griechenland -als ein Partner der Siegermächte des zweiten Weltkriegs gegen das Deutsche Reich- nicht explizit und formal-juristisch widersprochen hat. Ein Fehler wohl, im guten Glauben, wie wir heute wissen. Denn mangels Widerspruch hat Griechenland, als damaliger Vertragspartner, der das Darlehen ohne Zweifel an Deutschland gegeben hat, seinen Anspruch verwirkt, so eine juristische Abwehrlogik (sicher nicht die einzige).
Zur den historischen Fakten
Es ist schon eine Ironie der Geschichte, dass der Anfang der 40er Jahre in Griechenland regierende Diktator Johannes Metaxas, der Politik des Nationalen Sozialismus zugeneigt, obwohl er alles versucht hatte, sein Land aus dem bevorstehenden Krieg neutral herauszuhalten, schließlich gezwungen wurde, Kriegsteilnehmer zu werden.
Wie ist es dazu gekommen?
Der enge Freund des deutschen Diktators, ursprünglich sogar dessen Vorbild, Benito Mussolini, hat in massloser Überheblichkeit von Griechenland verlangt, Teil des neuen römischen Imperiums zu werden und sich freiwillig italienischen Besatzungstruppen unterzuordnen. Das kleine, unabhängige Griechenland störte die Vision des italienischen Faschisten um den Mittelmeerraum. Am 28. Oktober 1940 ( heutiger Nationalfeiertag Griechenlands ) kam das "Ochi", das NEIN, seitens der griechischen Regierung.
Der erhoffte "lockere militärische Spaziergang" der Italiener, nicht im geringsten mit dem deutschen Reichskanzler abgestimmt, der vermutlich nie seine Zustimmung gegeben hätte, hatte Konsequenzen. Die Italiener sahen sich entschlossener und verbissener Abwehr ausgesetzt, die sie zurückgedrängt hat in Albanien und zunehmend desaströse Ausmaße für den italienischen "Möchtegern Imperator" annahm. Mussolini musste seinen Freund um umgehende militärische Hilfe bitten. Ihm drohte eine Niederlage!
Widerwillig lenkte der deutsche Militärstab erhebliche Truppen und Material nach Süden um. Der Zeitpunkt war ungünstig, denn er störte den Plan "Barbarossa", die Invasion in Russland. Diesmal hatten es die geschwächten griechischen Verteidiger mit einer industriell und logistisch sehr effizient versorgten und technologisch übermächtigen Kampfmaschinerie zu tun. Nach heftigen Kämpfen und schweren Verlusten war schließlich Griechenland besiegt und besetzt worden. Die griechischen Verteidiger von Kreta wurden später durch eine massive Luftlande Operation, von den Engländern verlassen, ebenfalls bezwungen.
Die Besatzungsmächte mit Deutschland in der Führung und mit Italien und Bulgarien in der Gefolgschaft forderten und erzwangen im April 1941 die kontinuierliche, monatliche Erstattung der Besatzungsaufwendungen vom besiegten Griechenland über die griechische Zentralbank. Eine moralisch verwerfliche aber durch die Haager LANDKRIEGSORDNUNG legitimierte Praxis.
An dieser Stelle findet sich die zweite juristische Abwehrlinie zu den griechischen Forderungen. Sie wären ja sowieso durch diese Haager Ordnung erledigt. Irrtum!
Denn die angemessenen Zahlungen wurden von deutschen Beamten 1941 penibel errechnet und auf 25 Millionen Reichsmark monatlich festgesetzt. Sie wurden aber gewaltig überschritten, z.T um das Zehnfache monatlich! Das Land wurde systematisch ausgeraubt, die erzwungene Bedienung der Notenpresse inflationierte die griechische Drachme, Milliarden Drachmen kamen im Umlauf, einher mit der Verelendung der Bevölkerung, dem Aushungern. Diese Situation war entstanden, weil Griechenland als Operationsbasis zur logistischen Warenversorgung des gesamten deutschen Angriffsraums um das Mittelmehr herhalten musste, sogar auch in Richtung Osten, da es in einer sehr guten, geostrategischen Lage lag. Die prekäre wirtschaftliche Lage des Landes ist dem Sonderbevollmächtigten für Griechenland nicht recht gewesen. Vergessen wir nicht, es gab eine politische Vision, die des Dritten Reiches, das tausendjährige Reich! Es umfasste auch funktionsfähige, für das Reich nützliche, periphere Länder. Nicht Ausgehungerte, zum Partisanen-Widerstand Gezwungene.
Stabilisierungsversuche der griechischen Währung, primär zum Wohle der Wehrmacht, erfolgten durch das systematische Ausplündern und Vernichten der griechisch-jüdischen Bevölkerung, deren Besitztümer, insbesondere Ersparnisse, Schmuck, Gold, wurden wie in Deutschland und anderswo, konfisziert, Zahngold und Eheringe wurden eingeschmolzen...
Goldmünzen zur Stabilisierung der taumelnden griechischen Wirtschaft und der lokalen Produktion sind auch direkt von Deutschland an Griechenland bereitgestellt worden.
Nach wiederholten Interventionen der damaligen griechischen Regierung Tsolakoglou wurde schließlich ein Darlehensvertrag geschlossen, der Gutschriften zugunsten des griechischen Staates vorsah für Beträge, die die 25 Millionen Reichsmark monatlich übertrafen. Ein Darlehen also, dessen Konditionen und Modalitäten drei mal überarbeitet und neu fixiert wurden. Mit entsprechenden Tilgungsraten. Zinslos, sofern die Vereinbarungen der Rückzahlungen eingehalten wurden.
Das wurden sie nicht, bis auf wenige Tilgungen, die vorgenommen wurden und dokumentiert sind.
Abschließende Bemerkungen
- Das umfangreiche Material zu diesem Darlehen ist durch eine Kommission, eingesetzt im Jahr 2012 vom damaligen Regierungschef Lukas Papademos, ehemals Direktoriumsmitglied der EZB, systematisch geordnet, ausgewertet und bewertet worden. Demnach betragen die griechischen Schuldforderungen an Deutschland 12,8 Milliarden US Dollar, entsprechend 11 Milliarden Euro, nach dem Stand von Dezember 2014. Die Unterlagen, in Form einer ca. 200-seitigen Dokumentation, sind einigen Mitgliedern des deutschen Bundestages bekannt. Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, hat sogar öffentlich, im deutschen Fernsehen, offenbar sehr gut informiert, darüber berichtet.
- Wie bereits erwähnt: Der Kassenprüfer des Sonderbevollmächtigten für Griechenland stellte 26 Tage vor Kriegsende eine Restschuld des Deutschen Reiches an Griechenland in Höhe von 476 Millionen Reichsmark fest.
- Die ab 1961 von der BRD an Griechenland überwiesenen 115 Millionen Euro betreffen nicht dieses Darlehen.
- Der 2+4 Vertrag hebt die Wirksamkeit des offenen Darlehens nicht auf.
- Unterstützungszahlungen Deutschlands im Zuge der EU Mitgliedschaft Griechenlands sind nie als Gegenleistung zum Darlehen benannt und auch nicht als solche in EU Bilanzen oder Haushalten verbucht worden.
- Die heutige griechische Regierung will keine Vermischung oder Gegenrechnung dieser Summe mit Hilfszahlungen oder Krediten zur Überwindung der aktuellen Krise, wie vor einigen Wochen, missverständlich wohl, in Medien übermittelt worden ist.
Es wäre der nachhaltigen Verständigung der Völker beider Staaten dienlich, sich ohne Pathos, trotz der verständlichen, unterschiedlichen Positionen, sich mit dieser Sache gründlich und außergerichtlich zu befassen. Einen Vorschlag hierzu hat bereits der griechische Außenminister der Regierung SYRIZA, Kotzjas, der deutschen Regierung unterbreitet.
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