X.400 Kommunikation
(X.400 communication)
ISO-Standard für sogenannte Message Handling Systems (MHS) zum Senden und Empfangen von Mitteilungen. Er ist inzwischen von allen großen Herstellern in ihren E-Mail-Produkten implementiert oder zumindest über Gateways zugänglich.


XYZ-Analyse
(XYZ-analysis)
ist ein Verfahren, das in der Materialwirtschaft ergänzend zur ABC-Analyse eingesetzt wird. Als Differenzierungsmerkmal von Artikeln, die zu disponieren und zu beschaffen sind, ist die Stetigkeit des Verbrauchs wichtig. X-Artikel weisen eine hohe Stetigkeit des Verbrauchs auf, Y-Artikel schwanken zwar hinsichtlich ihres Verbrauchs (z.B. aufgrund saisonaler Einflüsse), sind jedoch berechenbar, Z-Artikel weisen starke Unregelmäßigkeiten auf. Für eine produktionssysnchrone Beschaffung ( Just in Time) kommen X-Artikel in Frage, die darüberhinaus nach der ABC-Analyse zu den A-Artikeln gehören, also ein hohes Beschaffungswert verursachen.


Zahlungsbedingungen
(Terms of payment)
Zwischen Käufer und Verkäufer werden außer dem Preis und dem Liefertermin die weiteren Bedingungen wie v.a. Zahlungsziel, Währung, Preisänderungsregelungen, Zahlungspflicht vereinbart.


Zahlungsziel
ist die zeitliche Differenz zwischen der Entgegennahme einer Ware bzw. einer Dienstleistung und der Bezahlung. Großzügige Zahlungsziele verbessern die Liquidität der Abnehmer und verschlechtern die Liquidität der Lieferanten. Vereinbarungen bezüglich der Zahlungsziele sind von der Machtposition, der wirtschaftlichen Lage und nicht zuletzt von der Qualität der Beziehungen zwischen Abnehmer und Lieferant abhängig. Üblich bei Produktionsmaterial sind Zahlungsziele zwischen 20 und 30 Kalendertagen. Skonti können bei einer vorfristigen Begleichung von Rechnungen gewährt werden.


ZBB
=> Zero-Base Budgeting


Zeichnung- und Dokumentenverwaltungssysteme
(Document management system)
Bei der Verwaltung von Zeichnungen, wie sie im Bereich des Computer Aided Design und bei dem Datenaustausch mit dem angrenzenden Computer Aided Manufacturing anzutreffen ist, stützt man sich auf Standards wie Grafisches Kern System (GKS).
Die Dokumentenverwaltung bezieht sich primär auf Bürosysteme. Der Begriff Dokument betrifft die rechnerinterne Darstellung von Informationen in Form von numerischen Daten, Texten, Tabellen oder Grafiken. Um diese Dokumente in unterschiedlichen Systemumgebungen erstellen, austauschen und weiterverarbeiten zu können, bedarf es ebenfalls einer Standardisierung, z. B. die ISO-Normen ODA (Office Document Architecture) und ODIF (Office Document Interchange Format).
Bei den Speichermedien geht die Entwicklung hin zu sogenannten Hybridsystemen, die das gleichzeitige Ablegen der Dokumente auf analogen und digitalen Medien erlauben. Softwareseitig ist ein Trend zum "Zusammenfließen" von Dokumentenmanagement und Workflow-Systemen festzustellen.
Das schnelle Auffinden gespeicherter Dokumente ist zunehmend ein entscheidender Rationalisierungs- und Wettbewerbsfaktor (Information / Retrieval).


Zeitakkord
=> Akkordlohn


Zeitartengliederung nach REFA
(Structuring of times)
Die Strukturierung der Zeiten, die bei der Auftragsbearbeitung anfallen, ist erforderlich, um Soll- und Istzeiten reproduzierbar ermitteln und analysieren zu können. Eine Möglichkeit der Gliederung ist diejenige nach REFA, doch gibt es in großen Unternehmen auch eigene Systeme. Diese Zeitarten stellen ein gemeinsames Vokabular in der Arbeitsplanung dar. Unpräzise Wortwahl führt besonders in diesem Bereich zu ständigen Mißverständnissen.


Zeitkonto
Arbeitszeitkonto. Es werden die Sollarbeitszeit und die vom Mitarbeiter tatsächlich geleistete Arbeitszeit gegenübergestellt, um so für vorhandene Zeitguthaben oder Zeitschulden den Zeitausgleich zu ermöglichen. Zeitkonten werden vor allem bei flexiblen Arbeitszeitmodellen (Arbeitszeitflexibilisierung) wie z.B. Gleitzeit oder Jahresarbeitszeit geführt, bei denen die Sollarbeitzeit erst innerhalb einer bestimmten Periode bei gleichbleibenden Bezügen erreicht werden muß. Der Mitarbeiter wird über sein Zeitsaldo mindestens monatlich durch einen Zeitkontoauszug informiert. Zur Abgeltung der Zeitkonten können je nach Arbeitszeitmodell verschiedene Regeln festgelegt werden: So kann z.B. der Übertrag von Zeitguthaben oder -schulden von einem Monat zum anderen auf eine bestimmte Höhe begrenzt werden; das Ampelkonto schreibt bei Erreichen des jeweils festgelegten Stundenvolumens bestimmte Maßnahmen vor; bei der Jahresarbeitszeit ist ein Zeitausgleich meist ohne Einschränkungen über mehrere Monate hinweg möglich.


Zeitlohn
(Time wage)
Arbeitsentgelt, dessen Höhe sich ausschließlich nach der Dauer der geleisteten Arbeit bestimmt. Im Gegensatz hierzu richtet sich der Leistungslohn in seiner Vergütungshöhe innerhalb eines bestimmten Rahmens nach der erbrachten Leistung. Bezugseinheiten des Zeitlohnes können die Stunde, Schicht, Tag, Woche, Monat oder auch das Jahr sein. Pro Zeiteinheit wird ein Lohnsatz festgelegt, der i. Allg. von einer Durchschnittsleistung ausgeht. Darüber hinausgehende variable Lohnbestandteile wie Schichtzuschläge, Zulagen oder Entgelt für Mehrarbeit werden gesondert berechnet und bezahlt. Der Zeitlohn eignet sich z.B. für Qualitätsarbeiten, gefährliche oder nicht akkordfähige Tätigkeiten oder bei Bereitschaftsdiensten. Seine Verbreitung im gewerblichen Bereich wird allerdings immer geringer. Der Betriebsrat hat bei Zeitlöhnen in der Regel kein Mitbestimmungsrecht, da kein Leistungsbezug besteht. Durch die Tarifverträge erfolgt die Festlegung von Mindestlöhnen; ebenso schreiben die meisten Tarifverträge für Zeitlöhner (wie für auch Gehaltsempfänger) die Zahlung einer Leistungszulage (Leistungsbewertung) vor, die im Durchschnitt aller Zeitlöhner eines Betriebes mindestens 13% bzw. 16% (je nach Tarifgebiet) betragen muß.


Zentraleinkauf
(Central Purchasing)
Eine Stelle im Unternehmen nimmt alle Einkaufsfunktionen für andere Werke, Kooperationspartner und Divisionen wahr. Die Vorteile liegen in den Vereinheitlichungen, Synergien, den economies of scale sowie der i.d.R. höheren Kompetenz der Einkäufer im Zentraleinkauf. Dem stehen die Vorteile des dezentralen Einkaufs gegenüber, so vor allem der größere Überblick über die Besonderheiten von Produkt und Lieferanten und die höhere Reaktionsgeschwindigkeit.


Zentralisation
(Centralization)
bedeutet in der Unternehmensorganisation die Zusammenfassung von gleichartigen Teilaufgaben in eine Abteilung oder auch Stelle. Dabei können verschiedene Prinzipien der Zentralisation unterschieden werden: So sind bei der Verrichtungszentralisation gleichartige Verrichtungen wie z.B. Einkauf, Fräsen, Drehen zusammengefaßt. Bei der Objektzentralisation beziehen sich verschiedene Verrichtungen alle auf ein gleiches Objekt, wie etwa ein Produkt. Dagegen konzentrieren sich bei der Entscheidungszentralisation die Entscheidungsaufgaben an einer Stelle, etwa bei der Unternehmensleitung. Die lokale Zentralisation beschreibt die örtliche Zusammenfassung aller Aufgaben, Objekte und Entscheidungen. Als Vorteil der Zentralisation gelten die einheitlichere und ökonomischere Vorgehensweise bei der Erledigung gleichartiger Aufgaben. Die Frage nach zentralistischen oder dezentralen (Dezentralisation) Unternehmensstrukturen hat in den letzten Jahren mit dem Bemühen um stärkere Produkt- und Kundenorientierung an Bedeutung gewonnen. Vor allem wird verstärkt die Verrichtungs- zugunsten einer Objektzentralisation abgelöst; dezentrale Strukturelemente finden sich bei neuen Formen der Arbeitsorganisation, wie der Gruppenarbeit, wieder.


Zero-Base Budgeting
(dt. Budgetplanung auf der Basis "Null")
Verfahren zur Planung von Ausgaben unter grundsätzlicher Loslösung vom Budget des vergangenen Jahres. ZBB ist in den USA bei der Haushaltsplanung erstmalig 1971 unter Präsident Carter eingesetzt worden. Die Methodologie des ZBB ähnelt zunächst der des Management by Objectives. Haupt-, Zwischen- und Unterziele werden logisch strukturiert und mit optimalen Maßnahmen zur Zielerreichung belegt. Anschließend werden die Auswirkungen einer zunehmenden Kürzung der Mittel bis auf Null (base zero) auf das Zielsystem bewertet. Das Grundkonzept des ZBB liegt in dem kritischen Infragestellen jeder Ausgabe unter breiter Partizipation der "Arbeitsebene", z.B. der Fachreferenten in der öffentlichen Verwaltung. Darüber hinaus ist sie auch in großen Industrieunternehmen eingesetzt worden; sie kann methodisch als Vorläufer der Lean Production angesehen werden.


Zertifizierung
(Certification)
ist eine Maßnahme durch einen unparteiischen Dritten, die nach DIN EN 45 020 das Bestehen eines angemessenen Vertrauens aufzeigt, daß eine ordnungsgemäß bezeichnete Einheit - also ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsbereich - die Qualitätsanforderungen erfüllt. Zertifiziert wird z.B. die Umsetzung der Normenreihe DIN EN ISO 9000x, in denen Vorgaben für die Qualitätssicherung und Kriterien für ein Qualitätsmanagementsystems gegeben sind. Ein Zertifikat nach der DIN EN ISO 9000x ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber aus Wettbewerbsgründen seit 1993 von Betrieben verstärkt angestrebt und gehört mittlerweile in vielen Branchen zum Standardangebot. Die Zertifizierung erfolgt nach einem Zertifizierungssystem (DIN EN 45 001 bis 45 020) mit Audits durch eine der Zertifizierungsstellen, die durch die Akkreditierung bei einer übergeordneten Trägergemeinschaft (TGA) ihre fachliche Kompetenz, ihre Unabhängigkeit und Integrität nachweisen müssen.


Zertifizierung der Konformität
(Certification of conformity) Gemäß DIN EN 45 020 Maßnahme durch einen unparteiischen Dritten, die aufzeigt, daß angemessenes Vertrauen besteht, daß ein ordnungsgemäß bezeichneter Erzeugnis, Verfahren oder eine ordnungsgemäß bezeichnete Dienstleistung in Übereinstimmung mit einer bestimmten Norm oder einem bestimmten anderen normativen Dokument ist.


Zeugnis
(Reference)
Arbeitszeugnisse dokumentieren einem ausscheidenden Mitarbeiter die Art und Dauer seiner Tätigkeit (einfaches Zeugnis) und - auf Verlangen - bei qualifizierten Zeugnissen auch seine Leistung, Führung und Verhalten im Betrieb. Das Arbeitszeugnis hat für den Arbeitnehmer eine hohe Bedeutung, um seine Eignung bei der Bewerbung um eine neue Stelle zu dokumentieren. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet (§73 HGB und §630 BGB; § 113 Gewo; §8 BBiG) und muß dies bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereithalten, jedoch nur auf Wunsch der Mitarbeiters aushändigen (Ausnahme: Auszubildende erhalten in jedem Fall ein Zeugnis). Das Recht auf ein Zeugnis entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Zeitpunkt der Kündigung besteht das Recht auf ein vorläufiges Zeugnis. Der Zeugnisanspruch kann nicht rechtswirksam (durch Verzicht z.B.) ausgeschlossen werden und verjährt erst nach 30 Jahren. Jedoch kann nach etwa 1-1,5 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses verwirkt sein. Verletzt ein Arbeitgeber seine Pflicht der Zeugniserstellung, kann er gegenüber dem Arbeitnehmer oder gegenüber Dritten (z.B. dem zukünftigen Arbeitgeber durch falsche oder fehlende Angaben) schadenersatzpflichtig werden. Der Arbeitnehmer kann eine Berichtigung von Form und Inhalt des Zeugnisses fordern und sich deshalb an das Arbeitsgericht wenden.
Die Formulierung des Arbeitszeugnisses ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, es unterliegt allerdings den Vorgaben, daß ein Gesamteindruck der Leistung und Führung des Mitarbeiters dokumentiert werden muß; es gilt der Grundsatz des Wohlwollens. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht ungerechtfertigt in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen. Einzelne nachteilige Vorkommnisse oder Fehlleistungen sind nicht zu erwähnen, genauso wenig wie Informationen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Es dürfen keine Sätze weggelassen werden, die üblicherweise in Zeugnissen stehen und es müssen Fehldeutungen von Formulierungen ausgeschlossen werden. Weitere Einschränkungen gelten für die Angaben von Krankheiten und Straftaten (nur in seltenen Ausnahmen), zudem für die Erwähnung von Tätigkeiten als Betriebsrat, Jugendvertreter und für die Gründe des Ausscheidens (Angabe nur auf Wunsch des Mitarbeiters). Im Zuge dieser Vorgaben werden nur selten negative Tatsachen unmittelbar genannt, sondern vorsichtig umschrieben oder durch Weglassungen angedeutet; Zeugnisformulierungen haben sich zum inoffiziellen "Geheimcode" entwickelt, die wiederum Fehldeutungen unterliegen können. Zwischenzeugnis.


Ziele
(Objectives)
Kennzeichen angestrebte Handlungswirkungen, Projekteigenschaften oder angestrebte Ausprägungen von Zustandsgrößen eines Systems. Im Gegensatz zu Zielvorstellungen und Zielsetzungen besitzen Ziele eine vollständige Ausprägung, d.h. einen Zielbetrag und einen Zieltermin. Mit wachsender Konkretisierung kann von einer Leitlinie über die Zielvorstellung und die Zielsetzung zu einem Ziel gelangt werden. Ziele können also als präziseste Form einer Zielaussage angesehen werden. Zur Umsetzung von Zielen sind Maßnahmen erforderlich; sie sind dadurch gekennzeichnet, daß Sie Ressourcen verbrauchen. Ein sehr häufig vorkommender Fehler ist die Formulierung von Zielen ohne ausreichende Beachtung der erforderlichen Ressourcen, was die wesentliche Ursache für Zielabweichungen ist.


Zielkostenrechnung
(Target costing accounting)
ist ein Verfahren der marktorientierten Kalkulation der maximal zulässigen Kosten eines Produktes (Systems), ausgehend von einem sorgfältig geschätzten Preis, der nicht überschritten werden darf (Zielpreis). Für die einzelnen Komponenten, aus denen das Produkt zusammengesetzt wird, erfolgt eine Kalkulation nach derselben Logik. Daraus werden einerseits Vorgaben für die Lieferanten, anderseits Budgetrestriktionen für alle Bereiche des eigenen Unternehmens (z.B. für die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsbereiche) abgeleitet. Die Zielkostenrechnung zwingt die Beteiligten zu erhöhter Disziplin hinsichtlich der technischen Konzeption als auch hinsichtlich des Umgangs mit den verfügbaren Ressourcen. Wesentlichen Anteil am Erfolg der Zielkostenrechnung hat die enge, interdisziplinäre Teamarbeit. Somit wird auch deutlich, daß es sich bei diesem Verfahren nicht primär um eine neue Kalkulationsform handelt, sondern um eine geänderte Arbeitsweise, die mehrere Bereiche im Unternehmen betrifft.


Zielvereinbarung
(Agreement on operational targets)
Methode der Mitarbeiterführung, die die Mitarbeiter bei der Festlegung seiner Leistungsziele beteiligt. Die Ziele, ebenso wie ihre Bemessungskriterien werden also im gegenseitigen Einverständnis vereinbart. In einem Auswertungsgespräch wird dann der Zielerreichungsgrad zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter besprochen und werden die weiteren Maßnahmen festgelegt. Die Vereinbarungen sollen sich auf operative Ziele beziehen (Reichweite maximal 1 Jahr); wesentlich für den Erfolg der Vereinbarung ist, daß hinsichtlich der Ziele das gleiche Verständnis herrscht und diese quantitativ oder qualitativ meßbar sind. Arten von Zielen können sein: Standard- und Routineziele, Innovations- und Verbesserungsziele, persönliche Entwicklungsziele. Bei umfangreicheren Zielen und abhängig von der Eignung des Mitarbeiters empfiehlt sich die Vereinbarung von Zwischenzielen bzw. von kontinuierlichen Fortschrittsgesprächen. Wesentliche Bedingung für den Erfolg von Zielvereinbarungen ist, daß Kompetenzen und Ressourcen entsprechend vorhanden sind.
Die Zielvereinbarung fördert im wesentlichen die Abstimmung zwischen Betriebs- und Individualzielen und ist im Management by Objectives als Führungskonzept realisiert.


Zins
(Interest)
Preis für die zeitweise Überlassung von Kapital, meist für die Gewährung eines Darlehens. Da der Zins (im Gleichgewicht) gleich der Relation zwischen dem Anfangswert des Kapitalgutes zuzüglich der durch seinen investiven oder konsumtiven Einsatz erzielten Nutzung und dem Anfangswert des Kapitalgutes ist, handelt sich um einen relativen Preis. In der philosophisch-politischen Diskussion war und ist der Zins als Einkommensquelle umstritten. Als Element der betriebswirtschaftlichen Führung spielt er eine wesentliche Rolle, z.B. in der Unternehmensplanung, in der Kostenrechnung und in der Finanzierung.


Zoll
(Duty)
staatliche Abgabe, die auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (Außenhandel) eines Landes bzw. eines Zollgebietes erhoben wird. Dementsprechend unterscheidet man zwischen Ausfuhr- und Einfuhrzöllen, wobei Ausfuhrzölle seit dem 19. Jh. ständig abgebaut wurden und heute unbedeutend sind (außer in einigen Entwicklungsländern). Die Zölle können nach Gütern und Regionen (Präferenzzoll) verschieden sein. Allerdings werden regional differenzierende Zolle (Zolldiskriminierung) für ein und dasselbe Produkt nur mehr selten angewendet, da sie dem Grundsatz der Meistbegünstigung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens zuwiderlaufen. Nach der Bemessungsgrundlage unterscheidet man zwischen Mengen- und Wertzöllen, wobei zwischen beiden Arten auch Kombinationen in Form von Mischzöllen denkbar sind. Zölle können autonom, bilateral und multilateral festgesetzt werden. Einige Zolleffekte:

  1. Preiseffekte: durch die Erhebung eines allgemeinen Importzolls kommt es i.d.R. im Inland zu Preiserhöhungen bei den Importen und im Ausland zu Preissenkungen (terms-of-trade-Effekt). Der Verbesserung der terms of trade steht jedoch i.d.R. eine wohlfahrtsmindernde Senkung des Importvolumens gegenüber.
  2. Einkommensverteilungseffekte: ein allgemeiner Importzoll erhöht das Realeinkommen des knappen Faktors. Da dies zu Lasten anderer Faktoren erfolgt, bleibt die Frage der Änderung der Wohlfahrt insgesamt offen.
  3. Beschäftigungseffekte: Führen Preisstarrheiten bzw. mangelnde Flexibilität am Faktormarkt der importkonkurrierenden Industrie zur Unterbeschäftigung, so kann ein Zoll diese durch Zurückdrängen der Auslandskonkurrenz und Förderung der importkonkurrienden Industrie u.U. beseitigen. Vorausgesetzt wird, daß die Beschäftigung nicht in einem anderen Sektor (z.B. Exportgüterindustrie) zurückgeht.
  4. Zahlungsbilanzeffekt: Bei einem allgemeinen Importzoll kommt es zu einer Verbesserung der Leistungsbilanz bzw. bei flexiblen Kursen zu einer Aufwertung der heimischen Währung.
  5. Schutzeffekte: Schutzzoll.
  6. Einnahmeeffekte: Finanzoll.

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT und die Welthandelsorganisation WTO, die seit 1995 die Handelsregeln festschreibt, reduzierten den durchschnittlichen Zollsatz für Industriegüter auf rund 5 Prozent; vor 50 Jahren lag dieser Wert bei 40 Prozent.


Zugelassener Lieferant
(Qualified supplier)
=> Qualifizierter Lieferant.


Zugriffsverfahren
(Access procedure; protocol)
Jedes lokale Netzwerk (LAN) benötigt eine Koordinierung der Zugriffe der angeschlossenen Geräte auf das Übertragungsnetz. Dazu werden, abhängig vom Aufbau des Netzes, die folgenden Verfahren verwendet:


Zulieferer-Assemblierer-Vertrag
(Supplier-Assembler-Contract)
Vertrag zwischen einem Assemblierer und einem Zulieferer. Der Assemblierer montiert fertig angelieferte Teile/Module (Modular Sourcing). Zur Sicherung der Verfügbarkeit werden im allgemeinen fertigungsgerechte Anlieferung (Jit) und eine EDI-Verknüpfung realisiert.


Zusatzbedarf
(Additional requirement)
Bedarf, der zu der gültigen Stückliste hinzukommt.


Zuteilung
(Allocation)
Zuteilung bezeichnet allgemein die Verteilung von Ressourcen, Aktivitäten, Waren, Teilen auf Organisationseinheiten, ob Funktionsbereiche, Kunden, Zulieferer, Werke. Für Unternehmen, die einen großen Teil der Wertschöpfung an Zulieferer ausgelagert haben, entsteht zuweilen die sehr prekäre Situation der schwankenden Verfügbarkeit von Material. Insbesondere bei spezifischen Bauteile kann phasenweise Knappheit bestehen, so daß der Komponentenhersteller den Verbrauchern die Mengen zuteilt. Solche Knappheiten entstehen wegen nur beschränkter absoluter Fertigungskapazitäten oder phasenweise reduzierter Fertigungskapazität (Brand, Ressourcenmangel). Andere Gründe sind die frühe Nutzung technologisch noch nicht komplett ausgereifter technologisch neuer Teile, die dennoch breite Käuferkreise finden (Beispiel: neue Batterietypen, neue Logikchips). Die Frage, wer die beschränkten Mengen zugeteilt bekommt, entscheidet sich a) an der Hegemonie in der Branche (technologische oder ökonomische Bedeutung der Endhersteller), b) nach persönlichen Beziehungen oder c) gesamtpolitischen Opportunitäten.


Zuverlässigkeit
(Reliability)
ist nach DIN 40041 die Gesamtheit derjenigen Eigenschaften einer Betrachtungseinheit, welche sich auf die Eignung zur Erfüllung gegebener Erfordernisse unter vorgegebenen Bedingungen für ein gegebenes Zeitintervall beziehen. Nach VDI/VDE 3691 ist die Zuverlässigkeit die Fähigkeit, die beabsichtigten Funktionen für eine bestimme Zeitdauer zu erfüllen. Es handelt sich bei der Zuverlässigkeit also um eine "Qualität auf Zeit".


Zwei-Faktoren-Theorie
Motivationstheorie, die Frederick Herzberg auf Basis empirischer Untersuchungen (Pittsburgh-Studie) in den 50er Jahren entwickelt hat. Herzberg befragte rund 200 Ingenieure und Buchhalter nach angenehmen und unangenehmen Arbeitssituationen und fand heraus, daß es offenbar zwei Klassen von Faktoren (Ursachen) gibt, die auf die Arbeitseinstellung Einfluß haben: Sogenannte Hygiene-Faktoren, die Unzufriedenheit verhindern, aber keine Zufriedenheit herstellen (dazu gehören z.B. Unternehmenspolitik, Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Personalführung) und zum zweiten die sog. Motivatoren, die Zufriedenheit herstellen können (z.B. Anerkennung, Leistung, interessante Arbeitsinhalte, Verantwortung, Aufstieg). Herzberg schloß daraus, daß eine positive Arbeitseinstellung andere Ursachen habe als eine negative, was bedeutet, daß seiner Ansicht nach das Gegenteil von Unzufriedenheit nicht Zufriedenheit sei, sondern lediglich das Fehlen von Unzufriedenheit. Entsprechend empfahl Herzberg, daß Manager zur Steigerung der Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter sich vor allem auf die positive Ausgestaltung der Motivatoren konzentrieren sollten. Dies stellt einen Bruch mit der bis dahin gängigen Annahme dar, daß es zur Zufriedenheit der Arbeiter ausreiche, ihre physiologischen Grundbedürfnisse zu befriedigen.
Die von Herzberg vorgenommene Zweiteilung der Zufriedenheitsauslöser weist Parallelen zu der von Maslow entwickelten Bedürfnispyramide (Maslow´sche Bedürfnishierachie) auf, der ebenfalls in der Bedürfnishierarchie unterscheidet nach Wachstumsbedürfnissen und Defizitbedürfnissen.
Die Zwei-Faktoren-Theorie von Herzberg zählt aufgrund ihrer Einfachhheit und der Bestätigung von Alltagswissen in der betrieblichen Praxis zu den populärsten Motivationstheorien, obgleich er nur Zufriedenheitsauslöser identifiziert hat (die Bezeichnung als Motivationstheorie deshalb überzogen ist), seine Annahmen wissenschaftlich überholt und empirisch nur zum Teil bestätigt werden konnten. Dennoch brachte die Zwei-Faktoren-Theorie wichtige Impulse für die modernen Führungstechniken, indem sie das Interesse stärker auf Maßnahmen der Arbeitsstrukturierung (z.B. Job Enrichment) lenkte.


Zwischenerzeugnisse
(Semi-finished goods)
=> Halberzeugnisse


Zwischenlohngruppe
Praxis einiger Betriebe, daß die tariflich festgelegten Lohngruppen um Zwischenstufen ergänzt werden, um Mitarbeiter in ihrem Lohn differenzierter einstufen zu können. Zwischenlohngruppen sind tarifwidrig, der über die Tariflohngruppe hinausgehende Geldbetrag ist tariflich nicht geschützt.


Zwischenzeugnis
(Intermediate reference)
einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis, das der Arbeitgeber während eines bestehenden und ungekündigten Arbeitsverhältnisses auf Wunsch des Mitarbeiters ausstellt. Anlässe für Zwischenzeugnisse können sein: Wechsel des Vorgesetzten, Wechsel des Mitarbeiters an eine andere Stelle oder Betriebsstätte, Stellensuche des Mitarbeiters, innerbetriebliche Veränderungen oder bevorstehende Entlassungen, Übernahme einer Betriebsratstätigkeit oder eines politischen Mandats. Form und Formulierungen der Zwischenzeugnisse entsprechen weitgehend den von richtigen Arbeitszeugnissen.


Zyklus
(Cycle)