ABC-Analyse
(ABC-analysis)
ist eine Methode zur Gruppierung von Artikeln nach ihrer relativen Wichtigkeit anhand bestimmter Kriterien. So werden Artikel mit hoher Wertigkeit und hohem Verbrauch, also mit wertmäßig hohem Umsatz und großer technologischer Komplexität, in anderer Weise disponiert als wertmäßig unbedeutende bzw. technologisch weniger komplexe Artikel. Artikel mit hoher Bedeutung werden zu den A-Positionen zugeordnet, mit weniger hohen Bedeutung zu den B-Positionen usw. Ziel der ABC-Analyse ist die Konzentration der Aufmerksamkeit bzw. der verfügbaren Ressourcen, z.B. der Disponenten, auf die Gruppen, die eine hohe Kapitalbindung im Unternehmen verursachen. Statistisch kann folgende Situation gegeben sein: 20% der Artikel (mengenmäßig) verursachen ein Beschaffungsvolumen von wertmäßig 50% im Jahr; diese Artikel werden zu den A-Positionen gezählt. Die B-Positionen bestehen aus weiteren 20% an Artikeln mit einem Beschaffungsvolumen von 25%. Schließlich entsteht durch die restlichen 50% der Artikel ein Beschaffungswert von 25%. Die ABC-Analyse kann auch in anderen betrieblichen Feldern eingesetzt werden, z.B. in der Instandhaltung oder in der Kundenbetreuung. In der Materialwirtschaft/ Disposition wird ergänzend zu der ABC-Analyse die XYZ-Analyse eingesetzt.


ABC-Bestandssteuerung
(ABC stock control)
Die Bestandssteuerung auf Basis der ABC-Analyse. Bestände aus A-Teilen haben naturgemäß einen hohen Wert mit den entsprechenden Lagerkosten. Mit dem Lieferanten wird folglich im Rahmen der Partnerschaft über Verträge zu verhandeln sein, die für den Abnehmer eine hohe Verfügbarkeit und flexible Anlieferungsformen ( Konsignationslager, Lieferantenlager, etc.) und -mengen ( rolling forecast) (Quadrant I) und für den Lieferanten eine hohe Verläßlichkeit hinsichtlich Abnahmemengen und weiterer Zusammenarbeit gewährleisten. Bei den B+C-Teilen mit niedrigem Verfügbarkeitsrisiko und geringer technischer Komplexität (Quadrant IV) bietet sich die komplette Auflösung des eigenen Lagers an.


Abfindung
(Compensation pay)
Einmalige Geldentschädigung zur Ablösung von Rechtsansprüchen. Im Arbeitsrecht wird in folgenden Fällen eine Abfindung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt: a) Bei Kündigungsschutzprozessen, insofern die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist, aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer als nicht zumutbar erscheint (§§9 I 1, 13 I 3 KSchG); oder bei einem geschlossenen Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, b) häufig bei Aufhebungsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Kündigung, c) bei Abweichungen von einem vereinbarten Interessenausgleich oder bei nicht versuchtem Interessenausgleich über Betriebsänderungen (§113 I, III BetrVG; Nachteilsausgleich), d) im Rahmen eines Sozialplans zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Arbeitnehmer durch Betriebsänderungen entstehen (§§112, 112a BetrVG). Die Höhe der Abfindung bei Kündigungsschutzprozessen wird mit bis zu 12 Monatsverdiensten vom Gericht festgesetzt (§10 I KSchG); bei Arbeitnehmern mit hohem Alter (50 bzw. 55 Lebensjahre) und langer Betriebszugehörigkeit (mindestens 15 bzw. 20 Jahre) ist ein Betrag bis zu 15 bzw. bis zu 18 Monatsverdiensten festzusetzen. Seit dem 01. Januar 2006 ist die gesamte Abfindung nach der “Fünftelregelung” zu versteuern. Der frühere Freibetrag betrug 7.200,- Euro. Wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat und das Dienstverhältnis mind. 15 Jahre bestand, erhöht sich der Freibetrag auf 9.000,- Euro und wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis 20 Jahre bestand, auf 11.000,- Euro. Für den Arbeitgeber stellen Abfindungen Betriebsausgaben dar.


Abkoppelungspunkte
(Decoupling points)
In der Abbildung sind fünf ganz verschiedene Produktionssteuerungssysteme mit den entsprechenden Abkoppelungspunkten im Prozeß für Materialabruf und Ablage wiedergegeben. Der wesentliche Unterscheidungsfaktor ist der Grad der Kundensteuerung der Produktionsaufträge. Dabei sind die Konzepte 4 und 5 weitgehend vom Kunden gesteuert, während die ersten drei Produktionsauftragskonzepte dem traditionellen Muster der Fertigung auf den vermuteten Bedarf entspricht. Offensichtlich sind mit den fünf verschiedenen Produktionssteuerungen jeweils verschiedene Logistikmodelle verbunden, insofern im Extrem der Fertigung auf Lager ein großer Bedarf und im anderen Extrem des Kaufs von vom Zulieferer nach Kundenauftrag gefertigtem Produkt so gut wie keine Bestände anlaufen.


Abkündigung
(Tailing-off)
Die Mitteilung an die Marktakteure, daß ein bestimmtes Produkt nicht mehr produziert wird und deshalb nur noch aus dem Vertriebsbestand zu erwerben ist.


Ablaufanalyse
(Flow analysis; scan analysis)
Mit Hilfe von Ablaufanalysen wird untersucht, wo, womit, wann welche Eingaben in einen Prozeß wie verändert werden müssen, um vorgegebene Ergebnisse (Outputs) zu erhalten bzw. wie bestimmte Ergebnisse zustande gekommen sind. Damit können Ablaufanalysen zur Beurteilung des Ist-Zustands dienen und/oder zur Entwicklung verbesserter Abläufe. Ablaufanalysen können sich u.a. beziehen auf Arbeitsabläufe, auf Datenflüsse, auf Entsorgungsprozesse oder auf Aktivitäten in Projekten. Sie können auf das Gesamtsystem oder Teilaspekte bezogen sein. Die Ergebnisse der Ablaufanalyse werden im Normalfall graphisch mit einfachen Symbolen, ergänzt durch verbale Beschreibungen, dargestellt ( Ablaufdiagramme, Arbeitsablaufpläne).


Ablaufdiagramme
(Flow charts)
sind eine Darstellungsform für die Ergebnisse von Ablaufanalysen. Abhängig vom Untersuchungsobjekt und dem Ziel der Ablaufanalyse kommen sehr unterschiedliche Formen zum Einsatz: Blockschaltbilder, Kreis-Diagramme, Balken-Diagramme, Matrix-Darstellungen, unterschiedliche Flußdiagramme, Netzpläne. Ablaufdiagramme sollen die Auswertung von Untersuchungen erleichtern, in dem sie die kritischen Bereiche (z.B. Materialflußdichte, Kommunikationsschnittstellen) graphisch deutlich sichtbar machen. Wichtig ist daher, die Darstellung nicht mit Informationen zu überladen, sondern ggf. mehrere Ablaufdiagrammarten sinnvoll zu kombinieren.


Ablauforganisation
(Process organization; operational organization)
Die Ablauforganisation eines Unternehmens legt den grundsätzlichen Ablauf für die Routine-Tätigkeiten (z.B. Auftragsdurchläufe, Zeichnungserstellung, Änderungsdienst) fest, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Die einzelnen Ablaufbeschreibungen werden in Organisationsanweisungen, Handbüchern, Vorschriften u.ä. dokumentiert.


Ablaufprinzipien
Grundsätze zur räumlichen Anordnung und Verbindung mehrerer Arbeitsplätze. Koordiniert werden müssen einerseits die zeitliche Folge der nacheinander ablaufenden Arbeitselemente und andererseits die gleichzeitig ablaufenden Arbeitsfolgen. Abhängig vom Produkt und den Zielsetzungen der Ablaufgestaltung werden unterschiedliche Ablaufprinzipien realisiert: Werkbankfertigung, Fertigung nach dem Verrichtungsprinzip (Werkstattfertigung), Fertigung nach dem Flußprinzip (Reihenfertigung, Fließfertigung), automatische Fertigung, verfahrenstechnische Fertigung, Fertigung nach dem Platzprinzip, Fertigung nach dem Wanderprinzip, Förderarbeiten. Zielsetzungen bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen wie z.B. kurze Durchlaufzeiten, hohe Betriebsmittelauslastung, transparente Organisation, hohe Flexibilität etc. sind häufig konkurrierend, so daß bei der praktischen Realisierung Kompromisse geschlossen werden müssen.


Ablaufsprache
(Graphical development tool for the programming of PLC)
dient der graphischen Unterstützung bei der Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen. Eingesetzt wird die Ablaufsprache bei der Entwicklung von komplexen Abläufen, denn sie ermöglicht das systematische Top-Down-Vorgehen bei der Programmrealisierung. Die Abläufe werden graphisch dargestellt als Steps (Programmabschnitte) und Transitions (Übergänge). Die Logik der einzelnen Steps und Transitions kann in einem weiteren Schritt weiter aufgelöst oder z. B. mit Hilfe eines Funktionsplans oder einer Anweisungsliste programmiert werden.


Ablaufsteuerung
(Sequential control)
Elektrische Steuerungen können nach dem Steuerungsprinzip in Ablaufsteuerungen und Verknüpfungssteuerungen unterteilt werden, wobei die Übergänge fließend sind. Ablaufsteuerungen sind dabei Steuerungen mit schrittweiser Abarbeitung von Ablauffolgen, wobei das Weiterschalten zum nächsten Schritt in Abhängigkeit von der Erfüllung von Weiterschaltbedingungen erfolgt. Den Zuständen des Steuerungsprogramms können dabei jeweils Ablaufschritte der Anlage zugeordnet werden. Beispiele für Ablaufsteuerungen sind numerische Steuerungen und die prozeßgeführte Steuerung von Automaten.


Abmahnung (Caution)
Schriftlicher oder mündlicher Ausdruck des Arbeitgebers, in denen er den Arbeitnehmer wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten rügt. Auch der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber abmahnen. Erforderlich für eine Abmahnung ist immer eine Pflichtverletzung, z.B. Unpünktlichkeit, unberechtigte Verweigerung von Arbeitsanweisungen, Privatarbeiten während der Arbeitszeit oder "Bummelei" bei der Arbeitserledigung, Alkohol- oder Nikotingenuß trotz eines betrieblichen Verbotes. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung bewußt oder nicht schuldhaft begangen wurde. Damit eine Abmahnung im juristischen Sinne gültig wird, muß sie folgende Elemente enthalten: Die Schilderung des Fehlverhaltens, die rechtliche Bewertung des Fehlverhaltens als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, die Aufforderung an den Arbeitnehmer, in Zukunft seine arbeitsvertraglichen Pflichten einzuhalten und die Androhung von Rechtsfolgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses ( Kündigung) für den Wiederholungsfall. Zudem muß der Arbeitnehmer von der Abmahnung Kenntnis erlangen. Die Abmahnung ist eine Vorstufe zur Kündigung (im Gegensatz dazu: Ermahnung, Betriebsbuße). Aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist eine vorher erteilte Abmahnung vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen in den meisten Fällen Voraussetzung. Die Darlegungs- und Beweislast für die in der Abmahnung ausgesprochenen Vorgänge trägt in jedem Fall derjenige, der die Abmahnung ausspricht. Ein Arbeitnehmer, der eine Abmahnung erhalten hat, muß nicht gegen diese vorgehen; dies bedeutete nicht, daß er sie akzeptiert. Er hat die Möglichkeit, erst im Rahmen eines evtl. später geführten Kündigungsschutzprozesses die Richtigkeit der Abmahnung zu bestreiten. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer das Recht, auf Rücknahme einer unberechtigten Abmahnung und ihre Entfernung aus der Personalakte zu klagen. Die Anhörung des Betriebsrates vor einer Abmahnung ist nicht nötig.


Abnahmeprüfung
(Acceptance test)
Die Abnahmeprüfung soll gegenüber dem Abnehmer der Erzeugnisse (dem Kunden) belegen, daß eine Einheit, z. B. ein Prüflos, so annehmbar ist, wie geliefert oder bereitgestellt. Die Abnahmeprüfung ist die letzte Qualitätsprüfung in der Herstellung, danach beginnt der Zyklus der Nutzung.


Abruf
(Call-off)
Aktivierung einer Lieferung aufgrund einer Rahmenvereinbarung durch Informierung des Lieferanten über Menge und gewünschten Lieferzeitpunkt einer vorher spezifizierten Ware.


Abrufvereinbarung
(Call-off agreement)
wird zwischen Kunden und Lieferanten getroffen, um die Zeitpunkte der Anlieferung von Ware festzulegen. In der Abrufvereinbarung werden üblicherweise der erste und die nächsten drei Abruftermine bestimmt. Im übrigen wird das Verfahren zur Bestimmung der weiteren Abrufe vereinbart, das für die Planung auf beiden Seiten wesentlich ist.


Abrufvertrag
=> Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit


Absatzförderung
(Sales promotion) umfaßt eine Reihe von Maßnahmen im Vertrieb/Marketing mit dem Ziel, einen möglichst kontinuierlichen Absatz der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens sicherzustellen. Gewährung von Rabatten für die Händler oder Vereinbarung von großzügigen Zahlungszielen gehören zu den Finanzierungsmaßnahmen. Absatzförderung verursacht Kosten, die entsprechend geplant werden müssen. Neben den klassischen Maßnahmen der Werbung gewinnen zunehmend Public Relations-Aktionen an Bedeutung.


Absatzplan
(Sales and operations plan)
Festlegung von Absatzmengen für zukünftige Perioden. Der Absatzplan stellt zunächst das Absatzpotential dar, d.h. er drückt aus, wieviel von dem jeweiligen Erzeugnis bzw. von der jeweiligen Produktgruppe verkauft werden kann. Der Absatzplan ist Ausgangspunkt für die Produktionsprogrammplanung.


Abschlußbedarf
(All-time requirement)
Der gesamte Bedarf für die letzte Phase des Lebenszyklus eines bestimmten Produkts. Er umschließt den Bedarf für die letzten - festen wie erwarteten - Verkäufe sowie für die After-Sales-Versorgung, also für den Austausch und die Reparatur von sich im Felde befindenden Produkten.


Abschlußbestand
(All-time stock)
Der Bestand, der angesichts des bevorstehenden Fertigungsstopps für ein bestimmtes Produkt angelegt wird. Gegebenenfalls kann dieser Bestand in einen abgetrennten Bereich - wie das Sperrlager - gelagert werden, um eine fehlerhaft veranlaßte Auslieferung oder unzulässigen Verbrauch zu verhindern.


Absentismus
(Absentism)
bezeichnet die sogenannten motivationsbedingten Fehlzeiten eines Mitarbeiters. Die Fehlzeiten liegen hier nicht in unvermeidbaren Krankheiten oder Abwesenheitszeiten begründet, sondern in einem vom Arbeitnehmer entscheidbaren Entschluß zur Abwesenheit, wobei sich die Zuordnung dessen, was Absentismus und was unvermeidbare Fehlzeiten sind, häufig in einer Grauzone bewegt. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, daß Absentismus häufig eine Vorstufe zur Fluktuation darstellt: Mitarbeiter, die kündigten, wiesen in der Zeit zuvor meist höhere Fehlzeiten auf als jene, die im Betrieb verblieben. Absentismus wie allgemein Fehlzeiten führen zu höheren Personalnebenkosten, denen oft in betrieblichen Programmen versucht wird, entgegenzuwirken ( Krankenstand).


Absetzung für Abnutzung (AfA)
Der durch die betriebliche Nutzung von Gütern, z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude verursachte Wertverlust kann steuerlich geltend gemacht werden, d.h. indem der Wertverlust kostenmäßig erfaßt wird. Sobald Wirtschaftsgüter der Abnutzung unterliegen (Grundstücke unterliegen nicht der Abnutzung) und länger als ein Jahr genutzt werden, können sie gemäß §7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgeschrieben werden. Es gibt verschiedene AfA-Methoden, zwei der bekanntesten sind die lineare und die degressive. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen ist dann sinnvoll, wenn die gleichmäßige Verteilung des Restbuchwertes auf die verbleibende Nutzungsdauer einen höheren Jahresbetrag ergibt als die Fortführung der degressiven AfA. Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht AfA-Tabellen, aus denen die für die jeweiligen Wirtschaftsgüter gültige Abschreibungsdauer entnommen werden kann.


Absolutvermaßung
(Absolute dimensioning)
Bei der NC-Programmierung können die Zielkoordinaten absolut, d.h. bezogen auf den Koordinatenursprung angegeben werden oder es wird mit Kettenvermaßung gearbeitet, wobei die relative Verschiebung der Start- zur Zielposition angegeben wird. Absolutvermaßung hat den Nachteil des höheren Aufwands bei der Ermittlung und Eingabe der Daten sowie bei der Überprüfung der Programme, vorteilhaft ist die Vermeidung von Folgefehlern bei der Bemaßung.


Abtaktung
(Balancing of work load in continuous production)
Durch Abtaktung werden in einer Fließfertigung die Arbeitsinhalte möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Arbeitsstationen verteilt. Dazu wird der Gesamtarbeitsumfang ermittelt und werden die einzelnen Arbeitsschritte auf Zerlegbarkeit analysiert. Auf Grundlage der geforderten Stückzahl wird die Anzahl der Arbeitsstationen bestimmt. Ist die Verteilung der Arbeitsinhalte nicht gleichmäßig möglich, kommt es zu Abtaktverlusten.


Abtaktverlust
(Lost utilization rate in continuous production)
Sind die Arbeitsinhalte der Arbeitsstationen einer Fließlinie nicht gleichmäßig verteilt, kommt es zu Wartezeiten, d.h. die Kapazitäten können nicht voll ausgelastet werden. Diese Abtaktverluste können durch technische und personelle Maßnahmen (zeitweise Doppelbesetzung von Arbeitsstationen, ein Mitarbeiter an zwei Arbeitsstationen) minimiert werden.


Abwärtskompatibel
(Downwards compatible)
ist eine Eigenschaft von Software und Hardware, die es erlaubt, daß Daten, die mit früheren Versionen erarbeitet wurden, ohne große Anpassungen von neuen Versionen übernommen und weiterverarbeitet werden können.


Abweichung
(Deviation)
wird synonym zu Nichtkonformität verwandt. Allgemein meint der Begriff den Unterschied zwischen einem Merkmalswert oder einem dem Merkmal zugeordneten Wert und einem Bezugswert. Bei einem quantitativen Merkmal: Merkmalswert oder ein dem Merkmal zugeordneter Wert minus Bezugswert. Bei quantitativen Merkmalen wird häufig der Abweichungsbetrag benutzt. Ein Beispiel für Abweichungsgrenzbeträge sind die Fehlergrenzen (siehe DIN 1319 Teil 3). DIN 55350


Abwerbung
(Headhunting)
eines anderen Arbeitnehmers in der Form, daß er zu einer ordentlichen Kündigung bewegt wird, ist grundsätzlich zulässig (BAG AP Nr. 1 zu §611 BGB). Nicht erlaubt ist jedoch, Arbeitskräfte anderer Unternehmen planmäßig abzuwerben, sie zum Vertragsbruch zu bewegen oder die Abwerbung durch Verleumdung des bisherigen Arbeitgebers zu fördern.


ab Werk
(Ex works)
Kürzel: EXW. Handelsklausel nach den Incoterms, genutzt im nationalen und internationalen Handelsverkehr. Der Verkäufer verpflichtet sich hierbei v.a., die Ware termingemäß und ggf. auf seine Kosten verpackt, geprüft, gewogen an dem vertraglich vereinbarten Ort (im Werk oder auch - wenn so benannt - im Lagerhaus, Fabrik, Mühle, Pflanzung etc.) bereitzustellen und den Verkäufer rechtzeitig über die Bereitstellung zu informieren. Er trägt bis zum vereinbarten Zeitpunkt auch die Kosten und Gefahren für die Ware. Der Käufer übernimmt dagegen Organisation und Kosten des Beförderungsmittels, hat für die rechtzeitige Abnahme der Ware zu sorgen und trägt von diesem Zeitpunkt an seinerseits Gefahren und weitere Kosten, z.B. für Zollgebühren, Ursprungszeugnisse oder Ausfuhrbewilligungen, die er selbst zu beschaffen hat.


Abwertung
(Devaluation)
Verminderung des Außenwertes einer Währung. Eine Abwertung bedeutet bei der allg. üblichen Preisnotierung des Wechselkurses der inländischen Währungseinheit (Preis für 1 ausländische Währungseinheit in inländischen Währungseinheiten) dessen Erhöhung, bei Mengennotierung (Menge ausländischer Währungseinheiten für 1 inländische Währungseinheit) dessen Senkung. Eine Abwertung der inländischen Währungseinheit kommt bei freiem Wechselkurs durch das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage auf dem Devisenmarkt zustande. Nach dem Abkommen über den Internationalen Währungsfonds erfolgte eine Abwertung durch Festlegung einer neuen Parität. Der Abwertungssatz zeigte die relative Änderung der Parität. Bei festem Wechselkurs bezweckt eine Abwertung i.d. R. eine Verringerung eines Defizits in der Leistungsbilanz. Eine Abwertung verteuert die Inlandspreise der Importgüter und senkt die Auslandspreise der Exportgüter des abwertenden Landes.


AC
=> Assessment Center


Acceptable Quality Level (AQL)
(dt. annehmbare Qualitätsgrenzlage)
ist ein Verfahren der Stichprobenanweisung, zur Überprüfung der Qualität nach DIN 40 080 bzw. ISO 2859( Stichprobe rüfung). Auf Basis der erzielten Ergebnisse kann die Prüfung verschärft oder reduziert werden. Sprunganweisungen zur reduzierten Prüfung werden nach ISO 2859 als Skip-Lot-Stichproben bezeichnet. Die wörtliche Übersetzung des Begriffes AQL in "Annehmbare Qualitätsgrenzlage" ist irreführend, weil hierdurch das Vorhandensein annehmbarer Fehlerraten postuliert wird. Fehrlertoleranzen, die heute in wenigen "parts per million" (ppm), also defekten Teilen bezogen auf eine Million einwandfreier Teile, akzeptiert werden, weisen die Richtung zu einer Null-Fehler Produktion.


Achsbearbeitung
(Type of contouring control system)
Für die Bearbeitung von beliebig geformten Oberflächen (Freiformflächen) müssen über die Maschinensteuerung mindestens drei Achsen synchronisiert werden. Bei der 3-Achs-Bearbeitung werden die Bewegungen von drei Achsen interpoliert. Die Fräserorientierung bleibt dabei konstant in Richtung der Z-Achse des Maschinenkoordinatensystems. Bei der 3,5-Achs-Bearbeitung wird die Orientierung des Fräsers um konstante Anstellwinkel verändert, so daß die Rotationsachse des Fräsers nicht mehr mit der Z-Achse zusammenfällt. Bei der 5-Achs-Bearbeitung kann die Stellung des Werkzeugs zur Werkzeugoberfläche jederzeit beliebig modifiziert werden, so daß z. B. gewährleistet werden kann, daß der Fräser immer in einem bestimmten Winkel zur Werkstückoberfläche steht. 3- und 3,5-Achs-Bearbeitung haben den Vorteil der einfacheren und damit kürzeren Berechnung der Werkzeugbahnen und erlauben damit höhere Bearbeitungsgeschwindigkeiten als die 5-Achs-Bearbeitung, die wiederum eine bessere Werkstückoberfläche und weniger Arbeitsgänge ermöglicht.


Adaptive Control
dient in Steuerungen von Werkzeugmaschinen dazu, Vorschub und Drehzahl so zu regeln, daß die Bearbeitung entweder mit maximaler Schnittkraft oder Schnittleistung (ACC: Adaptive Control Constraint) oder wirtschaftlich optimal (ACO: Adaptive Control Optimisation) durchgeführt wird.


Administrator
(auch Supervisor) organisiert in Rechner-Netzwerken die Verwaltung und Steuerung des Systems, führt Datensicherungen durch und optimiert die Systemeinstellungen für das Netz. Dafür besitzt der Administrator fast uneingeschränkte Zugriffsrechte.


Advanced Purchasing
Bezeichnung in einigen Unternehmen, insb. der Automobilindustrie, für die Abteilung, die die Ergebnisse der Beschaffungsmarktforschung und der Technologiebeoachtung in die Konzeptdiskussion für ein neues Produkt einbringt und Produktkonzepte zu einem frühen Zeitpunkt unter den Aspekten der Kosten und Materialverfügbarkeit bewertet. Andere Benennungen für diese Funktion bzw. Abteilung lauten "Projektbezogener Einkauf", "New Product Purchasing".


A/D-Wandler
(Analog to Digital Converter, ADC)
(auch AD-Wandler; Analog-Digital-Wandler) erzeugt aus analogen Signalen digitale Daten zur Weiterverarbeitung in einem Rechner. Für die Umwandlung gibt es unterschiedliche Verfahren, die sich hinsichtlich der Auflösung der Signale, der Umwandlungsgeschwindigkeit und des schaltungstechnischen Aufwands unterscheiden.


Änderungsdienst
(Engineering change service management)
Gesamtheit der Funktionen, die eine Objektänderung mit Historie ermöglichen. Die unterschiedlichen Bearbeitungsstände des Objektes werden gespeichert. Alle Änderungen werden mit Bezug auf einen Änderungsstammsatz durchgeführt. In zeitgemäßen PPS-Systemen können mindestens Stücklisten und Pläne mit Bezug auf eine Änderungsnummer geändert werden. Das Dokumentenverwaltungssystem nutzt den Änderungsdienst, um Dokumente zusammenzufassen und einen zeitlichen Bezug zu geben.


Änderungskündigung
liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber mit seiner Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflösen möchte, sondern mit einem Vertragsangebot verbindet, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Änderungskündigungen sind bei der Änderung solcher Arbeitsvertragsinhalte notwendig, die nicht dem Direktionsrecht unterliegen, da hier der Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitsbedingungen ändern darf. Änderungskündigungen gelten im Allg. als ordentliche Kündigungen und unterliegen als solche dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung eine Kündigungsschutzklage gemäß §2 KSchG zu erheben, oder er kann sich darauf beschränken, gegen die Änderung vorzugehen. Hierbei muß der Arbeitnehmer die Änderungskündigung innerhalb von drei Wochen unter dem Vorbehalt annehmen, daß die Änderung nicht sozial ungerechtfertigt ist. Er muß jedoch zugleich in diesem Zeitraum die Klage auf Feststellung erheben, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. Bekommt hier der Arbeitgeber bei dieser Feststellungsklage recht, behält der Arbeitnehmer bei dieser Vorgehensweise dennoch seinen Arbeitsplatz, muß allerdings die geänderten Bedingungen akzeptieren.


Änderungswesen
(Revision service; engineering change management)
Wegen der großen Auswirkungen, die eine Änderung der Konstruktion oder des Herstellprozesses nach sich ziehen können, sind nach erfolgter Produktionsfreigabe Änderungen nur noch von Mitarbeitern durchzuführen, die die Notwendigkeiten und Konsequenzen beurteilen können. Der Änderungsablauf wird vom Änderungswesen oder Änderungsdienst gesteuert und geschieht unter Einbeziehung der betroffenen Abteilungen. Die Arbeitsvorbereitung muß die aus den Änderungen resultierenden Aktionen (Sperren alter Teile, Austausch von Unterlagen) überwachen. In Unternehmen mit Serienfertigung ist das Änderungswesen von großer Bedeutung. Sinnvolle EDV-Unterstützung in der Produktion ist nur möglich mit einem gut organisierten Änderungswesen.


Äquivalenzprinzip
Übereinstimmung von Lohn und Leistung eines Mitarbeiters. Leistung setzt sich zusammen aus dem Leistungsvollzug und dem Leistungsergebnis. Daher enthält der von Kosiol (1962) entwickelte Grundsatz zwei Prinzipien, nach denen die Lohn-Leistungs-Äquivalenz bestimmt wird: Die Entsprechung von Lohn und Anforderungsgrad und die Entsprechung von Lohn und Leistungsgrad.


Afa
(Deprciation rate)
=> Absetzung für Abnutzung


AFG
=> Arbeitsförderungsgesetz (AFG)


After Sales
ist der Funktionsbereich, der für die Ware nach der Markteinführung zuständig ist. In manchen Unternehmen ist bereits der Transport ab Werk zum After Sales zugehörig. Ansonsten werden im Allg. der Technische Kundendienst inkl. der Sofortberatung des Kunden bei Problemfällen ("hotline") zum Verantwortungsbereich dieser Funktion gerechnet.


Agreement
engl.: Übereinstimmung, Einklang. Übereinkunft von Verhandlungspartnern bei strittigen Problemen, denen meist ein Kompromiß zugrunde liegt. Das Agreement lebt von der gegenseitigen Loyalität und dem Vertrauen in den Partner, daß er längerfristig bereit ist, die getroffenen Abmachungen zu respektieren.


Akkordlohn
(Piece-work wage)
Form des Leistungslohns, der ausschließlich an die Mengenleistung gebunden ist und auf dem Prinzip des finanziellen Lohnanreizes beruht. Der Akkordlohn setzt sich zusammen aus dem garantierten (tariflichen) Mindestlohn und dem Akkordzuschlag. Dabei wird eine Normalleistung ( Akkordrichtsatz) definiert, deren Überschreitung zu einem höheren Lohn führt; bei Unterschreitungen wird im Allg. der tarifliche Grundlohn bezahlt. Im Unterschied zum Zeitlohn bleiben die Fertigungslohnkosten je Mengeneinheit unverändert, eingeschränkt jedoch durch die Mindestlohngarantie. Voraussetzung für einen Akkordlohn ist eine akkordfähige Arbeit: Die Mengenleistung muß vom Arbeitenden effektiv beeinflußbar und der Arbeitsablauf muß relativ störungsfrei sein. Für die Zeit von Tätigkeitsunterbrechungen, Störungen und Wartezeiten, die der Akkordarbeiter nicht beeinflussen kann, hat er Anspruch auf den Durchschnitt seines Akkordverdienstes; dazu gehören auch z. B. der Gang zum Betriebsrat oder zum Werksarzt. Unterschieden wird zwischen dem Geldakkord (Stückakkord), bei dem der Lohnsatz (Lohnbetrag pro Mengeneinheit) von der erbrachten Mengeneinheit abhängt; seine Verbreitung ist relativ gering (Bauindustrie, Handwerk, Heimarbeit). Beim Zeitakkord ist die Entlohnungsgrundlage eine Vorgabezeit je Auftrag oder Stück. Der Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung ist hier gut erkennbar, allerdings ist eine gründliche Untersuchung des Arbeitsablaufes zur Ermittlung der Vorgabezeit notwendig. Unterschieden wird weiterhin zwischen Einzelakkord, bei dem ein Arbeiter seine persönliche Leistung abrechnet, und dem Gruppenakkord. Sonderformen, die sich durch ein unterschiedliches Verhältnis zwischen Grundlohn und den Lohnleistungsanteilen bestehen,. sind z.B.: Mischakkord, progressiver oder degressiver Akkord. Anders als im Zeitlohn und beim Gehalt hat die Interessenvertretung gemäß §87 I Ziff. 11 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Leistungsvorgabe ( Vorgabezeiten) und kann sich auf kollektive tarifvertragliche Schutzregelungen stützen; das erklärt, weshalb die Einführung des Zeitlohnes im gewerblichen Bereich von Betriebsräten im Allg. nicht unterstützt wird. Wie jeder Entlohnungsgrundsatz, muß auch die Einführung eines Akkordlohnes durch eine Betriebsvereinbarung unter Beachtung der Vorgaben aus dem Betriebsverfassungsgesetz und den Tarifverträgen zum Akkordlohn geregelt werden. In einer Betriebsvereinbarung sind zu klären: Die Methode der Datenermittlung, die Höhe der Verteil- und Erholzeiten, die Ausschußregelungen, die Mindermengenzuschläge, die Einarbeitungszuschläge sowie die Detailregelungen. Dagegen legen Tarifverträge fest: Normalleistung, Verhältnis von Lohn und Leistung, Bestandteile der Vorgabezeiten, Änderung von Vorgabezeiten, Reklamationsverfahren. Die Verbreitung des Akkordlohnes geht - trotz seiner Vorteile des direkten Leistungsanreizes - immer stärker zurück, da vor allem mit Fortschreiten der ' Automatisierung die Leistung häufig nicht mehr durch den Menschen beeinflußbar, die Arbeit also nicht akkordfähig ist. Zudem ist häufig nicht mehr nur die Menge als Ergebnis entscheidend, sondern auch Faktoren wie Qualität, Einsatzflexibilität, Kostenersparnisse. Von daher geht der Trend zum Prämienlohn, bei dem mehrere Leistungsbezugsgrößen kombiniert werden können.


Akkordrichtsatz
Lohn für eine definierte Normalleistung, die ein Arbeiter im Akkordlohn erreichen muß, um Verdienstgrad von 100% pro Arbeitsstunde (entspricht hier 60 Vorgabeminuten) erreichen zu können. Die Höhe des Akkordrichtsatzes wird für jede Lohngruppe festgelegt und kann über dem tariflichen Mindestlohn liegen.


Akkreditierung
Nach DIN EN 45 020 ist die Akkreditierung eine formelle Anerkennung der Kompetenz einer Zertifizierungsstelle, bezeichnete Zertifizierungen auszuführen. Eine Akkreditierungsstelle, die ein Akkreditierungssystem (DIN EN 45 001 bis DIN EN 45 020) anwendet und verwaltet, gewährt Akkreditierungen (z.B. für ein Prüflaboratorium). Akkreditierungsanforderungen sind spezielle Qualitätsanforderungen, die durch die zu akkreditierende Institution erfüllt werden müssen (z.B. fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit, Neutralität, Integrität). Die Erfüllung wird durch Begutachter überwacht. Die Akkreditierungsstelle ist eine übergeordnete Trägergemeinschaft.


Akkreditiv
(Letter of credit)
abstraktes Zahlungsversprechen in Form eines Akkreditivschreibens, mit dem sich ein Kreditinstitut verpflichtet, die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers (Importeur) gegenüber dem Begünstigten (Exporteur) bis zu einem bestimmten Betrag und unter bestimmten, festgelegten Voraussetzungen zu leisten. Ein Akkreditiv gilt für den Exporteuer als Zahlungsabsicherung speziell im internationalen Handelsverkehr. Je nach Art der Bedingungen, unter denen die Zahlung zu leisten ist, werden Barakkreditive oder Dokumentenakkreditive ausgestellt. Darüber hinaus sind weitere Sonderformen gebräuchlich, wie z.B. revolvierendes Akkreditiv, Vorschußakkreditiv, Gegenakkreditiv, Akzeptakkreditiv.


Aktiva
(Assets)
ist die Bezeichnung für die "eine Seite" der Bilanz eines Unternehmens, die aus folgenden Bilanzposten besteht: dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Rechnungsabgrenzungsposten. Aktiva oder Aktivposten beinhalten im wesentlichen die geschäftlich genutzten Vermögensgegenstände des Unternehmens wie Maschinen, Gebäude, Werkzeuge oder Vorräte aber auch Bankguthaben, Forderungen, Wertpapiere und flüssige Mittel. Die andere Seite der Bilanz stellt den Passivposten dar: Passiva


Aktivposten
(Asset)
Aktiva


Algorithmus
(Algorithm)
ist eine Folge von Schritten, um ein Problem zu lösen. In der Mathematik ist ein Algorithmus eine Folge von Rechenschritten, in der Informatik eine Folge von Anweisungen.


Alkohol am Arbeitsplatz
ist nicht grundsätzlich verboten, es sei denn, in der Arbeitsordnung eines Betriebes wird ein Alkoholverbot verhangen oder es treffen gesetzliche Bestimmungen wie z.B. bei Berufskraftfahrern zu. Dennoch sind auch bei einem nicht bestehenden Alkoholverbot Sanktionen möglich und gerechtfertigt, wenn überhöhter Alkoholgenuß zu einer Leistungsminderung oder gar zur Arbeitsunfähigkeit führt und speziell, wenn hiermit eine erhöhte Unfallgefahr oder eine Gefahr für andere verbunden ist. Alkohol am Arbeitsplatz bzw. der Verstoß gegen ein Alkoholverbot kann eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechtfertigen, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Dies gilt auch für außerdienstlichen Alkoholmißbrauch, wenn er zu nachhaltigen Beeinträchtigungen im Arbeitsleben führt. Unter besonderen Umständen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Unfälle, die in betrunkenem Zustand verursacht wurden, gelten im Allg. nicht als Arbeitsunfälle. Ebenso entfällt bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Alkoholmißbrauch die Verpflichtung zur Entgelt- und zur Entgeltfortzahlung.


Allianz
(Alliance)
=> strategische Allianz


Alpha-Test
(Alpha-test)
Test eines Prototypen entsprechend den zukünftigen Anforderungen beim Kunden im Feld. Alpha-Tests werden vom Unternehmen selbst und/oder von Unternehmen durchgeführt, mit denen ein Endhersteller partnerschaftlich verbunden ist.


Alpha-Version
(Alpha version)
ist die Entwurfsversion eines Programmsystems, die im Entwicklungsteam und dessen nächstem Umfeld getestet wird. Normalerweise wird erst der Nachfolger, die Beta-Version für einen externen Test freigegeben.


Alternativprodukt
(Alternative product)
Produkt, das aufgrund seiner funktionalen und physischen Merkmalen geeignet ist, ein anderes Produkt zu ersetzen. Es wird bereitgehalten, falls das erstgewählte Produkt nicht lieferbar ist.


Alternierende Arbeitsplätze
(Alternating workstations)
Arbeitnehmer erledigen hier ihre Arbeit wechselweise innerhalb des Betriebes oder an einem Arbeitsplatz außerhalb der Unternehmens, bspw. in der eigenen Wohnung. Interessant werden alternierende Arbeitsplätze vor allem bei der Telearbeit, weil zeitliche und örtliche Flexibilität in einem gewissen Rahmen möglich wird, ohne auf regelmäßige und direkte Kontakte und Kooperationsmöglichkeiten innerhalb des Betriebes verzichten zu müssen.


Ambiguität
(Ambiguity)
Mehrdeutigkeit, Doppelsinnigkeit. Zustände bzw. Probleme, die komplex, schlecht-strukturiert sind, sich mehrdeutig oder sogar widersprüchlich darstellen und deren Umgang mit zahllosen subjektiven Ungewißheiten verbunden ist. Ambiguitätstoleranz wird zunehmend als wichtige Fähigkeit von Managern angesehen. Das bedeutet, sie müssen in der Lage sein, Problem- und Zielunklarheiten sowie Zielkonflikte zu bewältigen und das damit verbundene Handlungsrisiko ertragen zu können.


AMH
(Automated Materials Handling)
Computergestützte Systeme für die automatisierte Bewegung, Handhabung und Lagerung von Material, Teilen, Produkten und Werkzeugen. Zu den AMH-Konfigurationen gehören zum Beispiel Hochregallager, Zwischenspeicher, Flurförderautomaten, Hängebahnen und Handhabungsautomaten, die den Materialfluß zwischen den einzelnen Stufen der Fertigung und Lagerung und zwischen einzelnen Bearbeitungsmaschinen sicherstellen.


Ampelkonto
besondere Form eines Zeitkontos, bei der die Höhe der Arbeitszeitguthaben oder der Zeitschulden, die im Rahmen eines flexiblen Arbeitszeitmodells entstanden sind ( Arbeitszeitflexibilisierung) in drei Zonen eingeteilt werden und für die zur Abgeltung bestimmte Regeln vereinbart sind. So kann der Mitarbeiter sein Zeitguthaben bis zu einer gewissen Höhe frei disponieren (grüner Bereich); wird diese Höhe des positiven oder negativen Saldos überschritten, so werden zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter Maßnahmen und Termine für den Zeitausgleich festgelegt (gelber Bereich). Wird auch der gelbe Bereich überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Stunden meist als Mehrarbeit ausbezahlt. Bei solchen Ampelkonten nimmt der Betriebsrat als innerbetriebliche Vereinbarung meist eine Kontrollfunktion wahr.


Analogiemethode
(Method of analogy)
ist eine intuitive Kreativitätstechnik, bei der aufgrund einer Ähnlichkeit in Bezug auf Funktion, Form oder Eigenschaft von Elementen aus Technik, Natur und Alltagsleben neue Lösungen gefunden werden. Bekannt ist insbesondere die Bionik, die Lösungen von technischen Problemen durch Untersuchung von Vorbildern aus der Natur zu finden versucht. Beispiele für den Einsatz der Analogiemethode sind die Entwicklung von Herzkathetern nach dem Vorbild von Luftballons oder der Aufbau von Verbundwerkstoffen nach Untersuchung von Stabilitätsmechanismen bei Pflanzen.


Analogrechner
(Analog computer)
Mit Analogrechnern läßt sich das Verhalten von technischen Systemen simulieren und analysieren, deren mathematische Zusammenhänge bekannt und durch Differentialgleichungen beschreibbar sind, z.B. für die Reglereinstellungen in komplexen Systemen. Die Programmierung erfolgt dabei durch die Auswahl und Verkabelung von analogen Bausteinen, deren Übertragungsverhalten definiert ist. Analogrechner werden kaum noch verwendet, da die entsprechenden Versuchsaufbauten heute auf Digitalrechnern durch entsprechende Software nachgebildet und untersucht werden können.


Analytische Arbeitsbewertung
Verfahren der Arbeitsbewertung zur Ermittlung einer anforderungsbezogenen Entgeltdifferenzierung. Bei der analytischen Arbeitsbewertung werden die Einzeltätigkeiten einer Stelle in ihren verschiedenen Arbeitsanforderungsarten unterteilt und unter Zuhilfenahme von Anforderungskategorien wie z.B. dem Genfer Schema einzeln bewertet. Die verschiedenen Anforderungsarten werden in ihrer Bedeutung gewichtet und in Wertzahlen ausgedrückt. Letztere ergeben in der Addition die Gesamtbewertungszahl, aus der sich der sogenannte Arbeitswert ableitet. Hier können entweder das Prinzip der Reihung ( Rangreihenverfahren) oder das Prinzip der Stufung ( Stufenwertzahl- oder Punktbewertungsverfahren) angewandt werden. Die Arbeitswerte entsprechen den einzelnen tariflichen Lohngruppen und bestimmen somit die Höhe des Tariflohnes für den einzelnen Arbeitnehmer. Obwohl die analytische Arbeitsbewertung die Arbeitsanforderungen erheblich differenzierter (und damit zugleich aufwendiger) als die summarische Arbeitsbewertung bewertet, ergeben sich auch einige Probleme: Z.B. basiert die Gewichtung der Anforderungsarten nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern stellt eine lediglich betriebliche Übereinkunft dar. Zudem sind die im Zuge der technischen Veränderungen verstärkt geforderten geistig-physischen oder sozialen Anforderungen in den meisten Verfahren der analytischen Arbeitsbewertung unterbewertet oder fehlen ganz (z.B. Kooperationsbereitschaft, Verantwortung, Entscheidungsfähigkeit oder soziale Kompetenz).


Anfahrrezept
Rezept, das beschreibt, welcher Bedarf an Zeit, Ressourcen und Material zu Beginn einer Kampagne besteht sowie welche Aktivitäten durchgeführt werden müssen. Der Begriff ist in der Verfahrenstechnik gebräuchlich.


Anforderungsanalyse
Bestandteil der Arbeitsanalyse und im weiteren Sinne der Arbeitsplatzanalyse, bei der aus den objektiven Eigenschaften einer Arbeitsaufgabe die abgeleiteten Ansprüche an die Qualifikation ermittelt werden sollen. Dies erfolgt zur Ermittlung der Leistungsvoraussetzungen und hinsichtlich der gewünschten Verhaltensweisen des Arbeitsplatzinhabers. Bei einer Anforderungsanalyse wird die Gesamtaufgabe in viele Einzelaktivitäten zerlegt (Aufgabenanalyse) deren Anforderungen mit Hilfe eines Kategorienschemas (Anforderungskategorien) erfaßt werden. Daraus lassen sich entsprechende Verhaltensweisen und Leistungen ableiten, die für die Besetzung der Stelle notwendig sind (z.B. Fremdsprache beherrschen, sehr kleine Buchstaben lesen, Gewichte und Lärmbelastung ertragen etc.). Die Anforderungsanalyse kann vor allem genutzt werden: für Eignungsprüfungen im Rahmen einer Stellenbesetzung, zur Arbeitsbewertung, zur Arbeitsplatzgestaltung und -strukturierung, insbesondere bei der Einführung neuer Produkte, Verfahren oder Arbeitsmittel.


Anforderungsliste
(List of requirements)
Die Anforderungsliste enthält Festforderungen, Mindestforderungen und Wünsche von Konstruktion, Verkauf und Produktion an ein zu entwickelndes Produkt. Sie ist ein erster Zwischenschritt bei einer systematischen Produktentwicklung. Fest- und Mindestforderungen sind möglichst zu quantifizieren. Mindestforderungen sind darüber hinaus zu gewichten. Wünsche sollen ohne Zusatzaufwand erfüllbar sein. Eine Anforderungsliste ist nicht nur sinnvoll für die Produktentwicklung, sondern z. B. bei der Entwicklung neuer Fertigungsverfahren oder bei der Software-Entwicklung.


Anforderungsprofil
Wesentliche bzw. die Gesamtheit der Anforderungen, die der Inhaber einer Stelle erfüllen soll. Dazu gehören als grundlegende wesentliche Anforderungen z.B. Ausbildung und Fachkenntnisse, Leistungsfähigkeit, soziale und methodische Kompetenz, körperliche und geistige Beanspruchung, Verantwortung und Umgebungseinflüsse. Für jede Stelle ergibt sich jeweils ein spezifisches Anforderungsprofil, da die Ausprägung der einzelnen Anforderungen je nach Branche, Betrieb, Arbeitsbereich und hierarchischer Ebene unterschiedlich gewichtet werden. Das Anforderungsprofil dient als Grundlage für die Auswahl von Bewerbern und für die Arbeitsbewertung.


Angebotsbearbeitung
(Offer processing; offer management)
Die Angebotsbearbeitung ist die Schnittstelle zwischen Markt und Unternehmen bei einem Kleinserien- oder Einzelfertiger. Zur Angebotsbearbeitung gehören das Entwickeln einer spezifischen technischen Lösung in enger Zusammenarbeit mit dem Interessenten, die Angebotsterminplanung zur Bestimmung des Liefertermins sowie das Festlegen eines Angebotspreises und der Lieferbedingungen. Von der Angebotsbearbeitung sind demnach betroffen die Konstruktion, die Arbeitsvorbereitung, das Rechnungswesen sowie die Rechtsabteilung mit dem entsprechenden Koordinations- und Kommunikationsaufwand. Wegen der oft geringen Umwandlungsrate von Angebot zu Auftrag ist eine Systematisierung der Angebotsbearbeitung erforderlich. Hilfsmittel dazu sind u.a.: Anfragebewertungssysteme, Checklisten, eine rechnerunterstützte Auslegung für Sondermaschinen, Variantenkataloge, Standardisierung der angebotenen Produkte, Ordnungssysteme, ein zentrales Archivierungssystem.


Angebotsterminplanung
(Offer scheduling)
Die Angebotsterminplanung ermittelt einen möglichen Fertigstellungstermin bzw. prüft einen gewünschten Liefertermin auf Realisierbarkeit. In einem ersten Schritt wird auf Basis von Schätzungen die Durchlaufzeit durch die einzelnen Abteilungen ohne Berücksichtigung anderer Aufträge bestimmt (Durchlaufterminierung). Darauf aufbauend wird die Kapazitätsbelastung durch vorhandene Aufträge und bereits erstellte Angebote unter Berücksichtigung der Umwandlungsrate Angebote/Aufträge ermittelt (Belastungsprofil) und mit den vorhandenen Kapazitäten (Kapazitätsprofil) abgeglichen. Zudem müssen vor der endgültigen Terminfestlegung die unternehmenspolitischen Ziele berücksichtigt werden.


Angestellte
(Nonmanual employee, white-collar workers)
Ursprünglich galten jene Arbeitnehmer als Angestellte, die überwiegend geistige Aufgaben zu erfüllen hatten. Mit der Entwicklung der Inhalte vieler Berufe und Tätigkeiten wird diese Zuordnung immer zweifelhafter; eindeutige Kriterien zur Begriffsbestimmung existieren nicht. Sowohl im Arbeitsrecht als auch verstärkt in Unternehmen werden einheitliche Regelungen für Arbeiter und Angestellte angestrebt. Während dies bei der Rechtsstellung im Krankheitsfall und bei den Kündigungsfristen weitgehend gelungen ist, bestehen zur Zeit noch Unterscheidungen bei Betriebsratswahlen, der Zusammensetzung des Betriebsrates, bei Tarifverträgen und der Sozialversicherung. Außertarifliche Angestellte, Leitende Angestellte.


Anlagen
(Facilities)
sind alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmungszweck dauernd zu dienen bestimmt sind (Nutzungsgüter). In der Kostenrechnung werden die Anlagen nach den folgenden wichtigsten Gesichtspunkten unterschieden:

  1. Betriebsnotwendige Anlagen: Sämtliche Anlagenteile, die einer Unternehmung zur langfristigen Nutzung im Rahmen des Betriebszweckes dienen und nicht zur Weiterveräußerung bestimmt sind. Als betriebsnotwendig anzusehen sind z.B. Maschinen der Fertigungsabteilungen, Fabrikgrundstücke und Fabrikgebäude.

  2. Nicht betriebsnotwendige Anlagen: Alle im ersten Punkt nicht erfaßten Teile des Anlagevermögens, z.B. Werkswohnungen für Betriebsangehörige und spekulative Aktienbestände. Lediglich Abschreibungen auf das betriebsnotwendige Anlagevermögen sind in die Kostenrechnung zu übernehmen.

  3. Abnutzbare Anlagen:
    a) Technisch abnutzbare Anlagen, wie z.B. Maschinen, Werkzeuge, Fuhrpark. Technische Abnutzung wird durch Abschreibungen in der Kostenrechnung verrechnet.

    b) Wirtschaftlich abnutzbare Anlagen, wie z.B. Patente, Konzessionen, Lizenzen, die durch Rechts- oder Fristablauf entwertet werden. Wirtschaftliche Abnutzung in diesem Sinne wird durch Abschreibungen in der Kostenrechnung verrechnen.

Anlagenbuchhaltung
(Facilities accounting)
ist eine Nebenbuchhaltung der Betriebsbuchhaltung. Die Anlagenbuchhaltung dient der Erfassung der Anlagen, und zwar in Form einer Verbrauchserfassung für die Zwecke der Kostenrechnung und in Form einer Bestandserfassung für die Zwecke der Bilanz. Im einzelnen läßt sich folgender Aufgabenkatalog aufstellen:

  1. Nachweis des Bestandes und der Bewegungen des Sachanlagevermogens.
  2. Ermittlung des Anlagevermögensbestandes am Rechnungslegungsstichtag und der Bewegungen des Anlagevermögens während der Rechnungsperiode für die spezifischen Zwecke der Handels- und Steuerbilanz.
  3. Ermittlung der bilanziellen, steuerlichen und kalkulatorischen Abschreibungen
  4. Wertermittlung für die Sachversicherung (z.B. Feuerversicherung)
  5. Ermittlung der Besitzsteuern
  6. Erstellung von Investitionsplänen und Abschreibungsplänen für die Budgetplanung
  7. Ermittlung der Reparaturkosten zum Zwecke von Wirtschaftlichkeits-überlegungen
  8. Bildung von Verteilungsschlüsseln für die Kostenrechnung, soweit das Anlagevermögen dazu als Grundlage dient
  9. Unterstützung der Inventur.
Die organisatorische Durchführung der Anlagenbuchhaltung wird mir Hilfe von Anlagelisten, Anlagekarteien vollzogen und heute immer mehr mit EDV unterstützt.


Anlagendeckungszahlen
sind Kennzahlen für die Darstellung der Finanzierungsregeln. Folgende Deckungsgrade sind zu unterscheiden:





Mit dem Deckungsgrad des gebundenen Vermögens soll der Tatsache Rechnung getragen werden, daß ein bestimmter Teil des Umlaufvermögens als langfristig gebunden zu betrachten ist. Im Sinne von Finanzierungsregeln als Forderungen ausgedrückt spricht man in diesem Zusammenhang von goldenen Finanzierungsregeln. Hier entsprechen dann die Kennzahlen dem Wert größer oder gleich eins.


Anlagenüberwachung
(Plant monitoring; facility monitoring)
Die Überwachung von Anlagen soll den gegenwärtigen Zustand anzeigen, unerwünschte Zustände melden und jeweils entsprechende Maßnahmen einleiten. Die wachsenden Anforderungen an die Prozeßgüte und Produktqualität, die Forderungen nach Entkopplung des Bedienpersonals und Verringerung der Monotonie sowie die steigenden Lohnkosten haben zu einer weitgehenden Automatisierung von technischen Anlagen geführt. Die Überwachung dieser Anlagen erfolgt oft durch Grenzwertkontrollen, wodurch Schäden im Normalfall verhindert werden. Eine detaillierte Fehlerdiagnose ist möglich, wenn die gewonnenen Daten aus der Anlage mit Hilfe von mathematischen und heuristischen Modellen weiter untersucht werden.


Anlagenverfügbarkeit
(System availability)
bedeutet nach DIN 40 042 die Wahrscheinlichkeit, eine Anlage zu einem vorgegebenen Zeitpunkt in einem funktionsfähigen Zustand anzutreffen. Die mittlere Verfügbarkeit beträgt:

V = mittlerer Ausfallabstand / Gesamtzeit = MTBF / (MTBF + MTTR)

Dabei ist MTBF (Mean Time Between Failure) der mittlere Ausfallabstand und MTTR (Mean Time To Repair) die mittlere Stördauer einer Anlage. Zur Erzielung einer hohen Anlagenverfügbarkeit müssendemnach ein großer Ausfallabstand, etwa durch sehr zuverlässige Komponenten oder redundante Strukturen, und eine kleine Unklardauer durch schnelle und zuverlässige Fehlerdiagnose und -beseitigung angestrebt werden.


Anlagevermögen
Im betriebswirtschaftlichen Sinn: Vermögensobjekte, die dem Unternehmen dauerhaft zur Verfolgung des Unternehmenszwecks zur Verfügung stehen und deren Veräußerung zur Umsatzerzielung nicht vorgesehen ist. Gliederung (§ 151 AktG):

a) Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte: 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Fabrik- und anderen Bauten; 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten; 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten; 4. Bauten auf fremden Grundstücken, die nicht zu Nummer 1. oder 2. gehören; 5. Maschinen und maschinelle Anlagen; 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung; 7.Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen; R. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie ~ Lizenzen an solchen Rechten.

b) Finanzanlagen: 1. Beteiligungen; 2. Wertpapiere des Anlagevermögens, die nicht N Nummer I gehören; 3. Ausleihungen mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren. 2. Bei der Aggregation einzelwirtschaftlicher Bilanzen zu sektoralen volkswirtschaftlichen Vermögensrechnungen wird das betriebswirtschaftliche Anlagevermögen wie folgt aufgeteilt: Die Positionen a 1 bis einschl. a 7 werden dem Sachvermögen (Untergruppe Anlagevermögen) zugerechnet. Die Position a 8 wird als (negative) Komponente des Reinvermögens behandelt. Alle Positionen b erscheinen als Forderungen. 3. In volkswirtschaftlichen Vermögensrechnungen: Wert der dauerhaften, reproduzierbaren, sachlichen Produktionsmittel im Bestand einer Wirtschaftseinheit oder der Volkswirtschaft. A15 dauerhaft gelten grundsätzlich alle Vermögensobjekte mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr. Nicht als Produktionsmittel im Sinne der Vermögensrechnung (in Anschluß an die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung) zählen dauerhafte militärische Güter und dauerhafte Güter, deren Anschaffung als privater Verbrauch registriert wird. Gliederung: a) Bauvermögen (Wert von Gebäuden, Verkehrsbauten, Staudämmen, Leitungen, Forsten, Plantagen, Parks usw.); b) Ausrüstungsvermögen (Wert von Maschinen, Fahrzeugen, Ausstattungen usw., die mit Bauten nicht fest verbunden sind). Das Anlagevermögen wird als Brutto- und Nettowert ausgewiesen; a) Brutto-Anlagevermögen: Wert aller am Rechnungsstichtag vorhandenen Bauten und Ausrüstungen zum Neuwert. Es läßt sich durch Inventur oder durch Bestandsfortschreibung nach der Formel:

Anfangsbestand (brutto) + Zugänge - Abgänge = Endbestand (brutto)


errechnen. Die Zugänge sind die (kumulierten) Bruttoanlageinvestitionen (Investition). Die Abgänge werden nach einer weitgehend hypothesischen Abgangsfunktion (Überlebensfunktion) bestimmt. b) Nettoanlagevermögen: Wert aller am Rechnungsstichtag vorhandenen Bauten und Ausrüstungen zum Effizienzwert, der die verbliebene Leistungsfähigkeit in Anbetracht des produktionsbedingten Kapitalverschleißes zum Ausdruck bringt. Es wird nach der Formel:

Anfangsbestand (netto) + Zugänge - Abschreibungen = Endbestand (netto)


bestimmt.

Die (kumulierten) Abschreibungen werden i. d. R. unter der Annahme einer linearen Wertminderung während der gesamten Nutzungsdauer kalkuliert. Der Saldo von Zugängen und Abschreibungen ist die aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu entnehmende Nettoanlageinvestition (Anlageinvestition). Die zur Bewertung des Anlagevermögens benötigten Preise können Anschaffungspreise, Preise eines zurückliegenden Basisjahres oder (Wiederbeschaffungs- )Preise am Bewertungsstichtag sein. a) Bei einer Bewertung zu Anschaffungspreisen erscheinen gleiche Vermögensgegenstände mit unterschiedlichem Gewicht im Gesamtwert des Anlagevermögens, sofern Preisänderungen stattgefunden haben. Diese für viele Verwendungszwecke des Anlagevermögens inadäquate Gewichtung wird bei den übrigen Preiskonzepten vermieden. b) Bei der Bewertung zu konstanten Preisen werden alle Anlagegüter mit dem Preis des Basisjahres angesetzt. Ein Vergleich der jährlich ermittelten Werte läßt die mengenmäßige Änderung des Anlage Bestandes erkennen. c) Bei der Bewertung zu Wiederbeschaffungspreisen werden alle Anlagegüter mit dem Preis am Rechnungszeitpunkt angesetzt. Im Gesamtwert des Anlagevermögens sind zwar gleichartige Anlagegüter unabhängig vom Jahr der Anschaffung mit demselben Preis erfaßt, aber dieser variiert mit der Inflationsrate von Rechnungsstichtag zu Rechnungsstichtag. Darum kommt im Anlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen ein Mengen- und Preiseffekt zum Ausdruck. In der Fortschreibungsformel erscheint daher eine Inflations- bzw. Deflationsmarge (Wertveränderung infolge Preisbewegungen während des Jahres). Die Anlagevermögensrechnung spielt für die Bestimmung des Produktionspotentials sowie des Arbeitsplatzpotentials eine wichtige Rolle. Als Kapitalstock wird i. d. R. der Wert des Bruttoanlagevermögens zu konstanten Preisen, meist ohne öffentliche Tiefbauten, angesetzt.
Quelle: Geigant, Sobotka, Westphal


Annahme
(Reception(l), acceptance(2))
(1) Einverständnis aufgrund der Erfüllung der vereinbarten Kriterien, damit eine vorgestellte Einheit entgegenzunehmen. Nach DGQ

(2) Feststellung, daß die Kriterien für die Annehmbarkeit des Prüfloses erfüllt sind. Nach ISO 3534 - 19T7 wird die Annahme wie folgt definiert: Einverständnis, ein Los wie angeboten entgegenzunehmen. Vom Begriff "Annahme" in der Qualitätsprüfung ist der juristische Begriff "Abnahme" im Sinne BGB 8640 und 8433, Absatz (2), zu unterscheiden. Geregelt wird dies in der DIN 55 350 T.31


Annahmekarte
(Acceptance quality card)
=> Qualitätsregelkarte


Annahmeprüfung
(Incomming goods inspection)
(1) Technische Prüfung an Beschaffungsgegenständen um Nachweis, daß die Merkmale der Beschaffungsgegenstände mit den Anforderungen gemäß Vertrag oder Auftrag übereinstimmen; die A. steht in ursächlichem Zusammenhang mit der "Abnahme" durch den jeweiligen Auftraggeber. Die A. findet im Namen des Auftraggebers, meist unter Aufsicht eines von ihm benannten Abnahmebevollmächtigten, vorzugsweise am Betriebsort des Auftragnehmers statt. Die Notwendigkeit, A bzw. Wareneingangskontrollen durchzuführen, ergibt sich für den industriellen Auftraggeber aus der "unverzüglichen Untersuchungspflicht beim Handelskauf" (gemäß §377 HGB).

(2) Annahmeprüfung auf Veranlassung und unter Beteiligung des Abnehmers oder seines Beauftragten.

Die Abnahmeprüfung ist zu unterscheiden von der "Abnahme" im Sinne BGB 8640 und 9433, Absatz II. Die Abnahmeprüfung steht stets im Sachlichen, jedoch nicht notwendigerweise in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Abnahme. Die Abnahmeprüfung kann durch den Empfänger der Leistung selbst, durch den Lieferanten im Beisein des Empfängers oder eines von ihm Beauftragten oder durch einen von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden, z.B. durch einen Sachverständigen. Die Abnahmeprüfung kann sowohl beim Lieferanten als auch beim Abnehmer als auch bei einer neutralen Stelle als auch teilweise hier und dort erfolgen. Für die Abnahmeprüfung, die stets vor dem Gefahrübergang gemäß BGB §446 und §447 erfolgt, wird vielfach vereinbart, daß der Abnehmer die Abnahmeprüfung in Verbindung mit der Endprüfung durchführt oder mindestens an dieser teilnimmt. DIN 55350 T.17


Annehmbare Qualitätsgrenzlage (AQL)
(Acceptable quality level)
Sie wird in den genormten Stichprobensystemen verwendet. Sie stellt bei einer Annahmestichprobenprüfung die obere Grenze einer zufriedenstellenden mittleren Qualitätslage dar. Der AQL-Wert ist der Grenzwert des Anteils fehlerhafter Einheiten in Prozent oder die Fehlerzahl je 100 Einheiten. Das aufgrund der AQL festgelegte Prüfkriterium geht davon aus, daß der Kunde bzw. der Auftraggeber nur Prüflose mit einem kleineren Wert der Qualitätslage als die AQL annehmen möchte. Nur wenn die mittlere Qualitätslage unter der vorgegebenen AQL liegt, sind die Rückweiswahrscheinlichkeiten und damit das Risiko des Lieferanten wirtschaftlich tragbar.


Annuität
(Annuity)
(von lat. annus= Jahr) ist die regelmäßige Jahresrückzahlungsquote, die zur Tilgung einer Kapitalschuld geleistet wird. Sie umfaßt Zinsquote und Tilgungsquote.

  1. Feste Annuität, allgemein übliche Form: konstante Rückzahlungsquote, in der der Anteil der Tilgungsquote mit wachsender Schuldenrückzahlung zunimmt.

  2. Fallende Annuität. Bei konstanter Tilgungsquote fällt die Annuität, da Zinsquote jährlich kleiner wird.

  3. Steigende Annuität: Tilgungsquote nimmt noch stärker zu als bei 1.


Anthropometrie
Körpermeßkunde. Beschäftigt sich als Teilbereich der Arbeitswissenschaft mit den menschlichen Körpermaßen und -formen, um bei der Konstruktion von Maschinen, Geräten, Möbeln etc. die optimalen Abmessungen z.B. für Bewegungsräume, Drehwinkel, Sehbereiche, Greif- und Wirkräume berücksichtigen zu können. Die dadurch entstehenden Vorteile liegen in einer höheren Effizienz und einem gesteigerten Wohlbefinden der Arbeitenden, da Beanspruchung, Belastung und Ermüdung vermindert werden können. Die Anthropometrie ist ein Bereich der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.


Anweisungsliste
(Statement list)
(AWL) dient der textuellen Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen. Sie wird direkt aus den Booleschen Gleichungen erstellt, die die Steuerungsaufgabe beschreiben. Das Programmieren von Sprunganweisungen ist möglich, so daß abhängig von den logischen Bedingungen Programmschritte übersprungen werden können und die Zykluszeit zur Abarbeitung des Programms verkürzt werden kann.


Anwesenheitsquote
Kennzahl des Personalcontrollings, die ermittelt wird aus dem Anteil der tatsächlichen (effektiven) Arbeitsstunden je Periode an den Sollarbeitsstunden je Periode. Die Anwesenheitsquote kann auch verstanden werden der Anteil des Istpersonalbestandes am Sollpersonalbestand.


A-Periode
(A-period)
Die ersten vier Monate des Jahres.


APL
(A Programming Language)
ist eine höhere, mathematisch orientierte Programmiersprache, die im wesentlichen auf der Basis von Vektoroperationen arbeitet. APL ist eine Interpreter-Sprache, d.h. das Programm wird nicht compiliert, sondern zeilenweise übersetzt und ausgeführt. APL ist vor allem in den USA verbreitet.


APT
(Automatically Programmed Tool)
ist 1958 vom MIT (Massachusetts Institute of Technology) vorgestellt worden und gilt als Ursprache für viele NC-Programmiersprachen zur maschinellen Programmierung von Werkzeugmaschinen.


AQL
(Acceptable Quality Level)
=> Annehmbare Qualitätsgrenzlage => Stichprobensystem


Arbeit
(Labour)
bezeichnet die auf Wertschöpfung gerichtete körperliche und geistige Tätigkeit des Menschen. Neben der Schaffung ethischer (altruistische Handlungsmotive: Pflege von Kranken) und ästhetischer Werte (Arbeit des Künstlers) richtet sich der Hauptteil menschlicher Tätigkeit auf die zur Sicherung des Lebensunterhaltes notwendige Schaffung ökonomischer Werte. In diesem letzten Sinne wird der Begriff der Arbeit in der Wirtschaftswissenschaft definiert als die auf ein wirtschaftliches Ziel (Bedarfsdeckung) gerichtete, bewußte Tätigkeit des Menschen. Da die meisten der zur Befriedigung der Bedürfnisse notwendigen Güter nur im Rahmen eines technischen Prozesses mit Hilfe menschlicher Arbeit zu produzieren sind, ist Arbeit wichtigster Produktionsfaktor innerhalb des Produktionsprozesses. Gegenüber dem "abgeleiteten" Produktionsfaktor Kapital, der mittels Arbeit erst erzeugt werden muß, ist die Arbeit ein "elementarer" oder "ursprünglicher" Produktionsfaktor. Die besondere soziale Problematik der menschlichen Arbeit resultiert zum einen aus der Verbindung des Produktionsfaktors Arbeit mit dem Menschen (Träger der Arbeit), zum anderen aus der die Produktivität der Arbeit erhöhenden Arbeitsteilung (Spezialisierung), die den Produktionsprozeß zu einem gesellschaftlichen Vorgang werden läßt. So kann z. B. die zunehmende Mechanisierung des Arbeitsprozesses bei den Arbeitnehmern zu einem hohen Maß an Fremdbestimmung und Weisungsgebundenheit führen und damit Anlaß sozialer Spannungen sein. Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage (physische Begrenzung des Arbeitsvermögens des einzelnen Menschen, Freizeitnutzen, nahezu unbegrenzte Bedürfnisse nach Gütern, die nur mit menschlicher Arbeit herzustellen sind) orientieren sich auf den verschiedenen Arbeitsmärkten (Märkte für bestimmte Arten und Qualitäten von Arbeit; Industrie- und landwirtschaftliche Arbeit, gelernte und ungelernte Arbeit) an der Höhe des Arbeitsentgeltes (Lohn), dem die Funktion eines Ausgleichsmechanismus zukommt. Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft ist die Arbeit einem neuen Verteilungs- und Verteidigungskampf unterworfen, der erhebliche ökonomische und soziale Auswirkungen haben wird.


Arbeit auf Abruf
=> Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit


Arbeitgeber
(Employer)
ist eine natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht in der Zahlung des Arbeitsentgeltes (§611 BGB), darüber hinaus hat er noch einige Nebenpflichten, wie die Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers, die Fürsorgepflicht ihm gegenüber, die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ( Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie etliche lohnsteuer- und sozialrechtliche Auflagen. Arbeitgeber ist ein Begriff des Arbeitsrechts und als solches vom Begriff des Unternehmers zu unterscheiden, der vor allem wirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Bedeutung hat.


Arbeitgeberverbände
(Employers' associations, employers' federations)
sind die Interessenvertretungen von Unternehmen und Betrieben in wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Sie sind tariffähig und daher beim Abschluß von Tarifverträgen - insofern es sich nicht um Haustarifverträge handelt - im Namen der Arbeitgeberseite die Verhandlungspartner der Gewerkschaften. Neben ihrer Aufgabe, die eigenen Mitglieder zu beraten, zu informieren und zu vertreten, liegt ein weiterer Arbeitsschwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit, um die Belange ihrer Mitglieder zu verbreiten und durchzusetzen. Sie sind wichtige Elemente des politischen Willensbildungsprozesses und in allen wichtigen Stellen der staatlichen Gesetzgebungs- und Vollzugsorganen vertreten. Der Zusammenschluß zu Arbeitgeberverbänden, der meist in Regionen (Landesverbände) und Branchen (Fachverbände) erfolgt, ist freiwillig, ebenso Beitritt und Austritt ihrer Mitglieder. Der Organisationsgrad der Unternehmen in Arbeitgeberverbänden beträgt rund 80%, wobei jedoch in den letzten Jahren aufgrund der immer unterschiedlicheren Interessenlagen von Unternehmen die Mitgliederzahlen, wie auch bei den Gewerkschaften, sinken. Unzufriedenheit mit der Politik der Arbeitgeberverbände und mit den als zu unflexibel empfundenen tariflichen Regelungen trägt dazu bei, daß immer mehr Unternehmen einzelbetriebsbezogene Vereinbarungen zu treffen versuchen. Erste Arbeitgeberverände existieren seit 1869 (deutsche und Schweizer Buchdrucker). Heute existieren in Deutschland drei Gruppen von Arbeitgeberveränden mit jeweils unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten. 1. Die Wirtschaftspolitischen Verbände mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie an der Spitze (BDI; Sitz: Köln), der die Belange seiner Mitglieder gegenüber dem Staat vertritt und sie in unternehmenspolitischen Fragen berät. 2. Die Sozialpolitischen Arbeitgeberverbände, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Betriebe in den Fragen zu wahren, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und über den eigenen Wirtschaftszweig hinausgehen. Spitzenverband ist hier der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit Sitz ebenfalls in Köln. 3. Vertreter der regionalen Interessen ist die Industrie- und Handelskammer (IHK), an deren Spitze der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) steht.


Arbeitnehmer
(Employee)
ist nach gesetzlicher Definition derjenige, der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages ( Arbeitsvertrag) unselbständige, fremdbestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat. Dabei sind folgende Kriterien für das Vorliegen einer Arbeitnehmerschaft maßgebend: Die Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Vertragspartner (Fremdbestimmung), eine persönliche Abhängigkeit im Rahmen der Arbeitsorganisation, die von einem Dritten (dem Arbeitgeber) bestimmt wurde, die Freiwilligkeit und der Zweck der Erwerbstätigkeit. Auf Basis dieser Kriterien gelten nicht als Arbeitnehmer: Selbständige, da sie nicht abhängig beschäftigt sind; mithelfende Familienangehörige, da sie nicht aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, sondern wegen der familiären Beziehungen arbeiten; Auszubildende, Praktikanten, Zivildienstleistende wie auch Strafgefangene, da Ziel ihrer Beschäftigung nicht vorrangig die Erwerbstätigkeit ist. Ebenfalls nicht als Arbeitnehmer gelten Beamte, Richter, Vorstandsmitglieder juristischer Personen und Gesellschafter, die für eine Gesellschaft tätig werden. Im Lohnsteuerrecht besitzt ein Arbeitnehmer neben dem Vorliegen eines Dienstverhältnisses, bei dem eine Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit besteht, noch folgende Merkmale: Erhalt fester Bezüge, Anspruch auf Urlaub und sonstige Sozialleistungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zudem das Fehlen von Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen nicht in allen Fällen eindeutig bzw. wird mitunter von Unternehmen zur Verminderung von Personalkosten und einer flexiblen Personalbereitstellung nicht korrekt gehandhabt ("Scheinselbständige"). Arbeitnehmer können unterschieden werden nach Arbeitern, Angestellten und Leitenden Angestellten; zudem nach der beruflichen Gliederung in Gewerbliche Arbeitnehmer, kaufmännische Angestellte, Bergarbeiter und Angestellte des Bergbaus, Schiffsbesatzungen, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und sonstige Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer gilt im Allg. das Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff BGB. Hier wird insbesondere die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers zur persönlichen Erbringung der vertraglich versprochenen Arbeitsleistung (begrenzt im Direktionsrecht), sowie die Nebenpflichten des Arbeitnehmers ( Treuepflicht) geregelt.


Arbeitnehmerähnliche Personen
sind Personen, die in wirtschaftlich abhängiger Stellung Arbeit leisten, aber keine Arbeitnehmer sind. Dabei kann es sich um unterschiedliche Vertragsbeziehungen handeln, wie z.B. freie Mitarbeiter, Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende, teilweise auch Handelsvertreter oder Personen mit Werkverträgen. Bei arbeitnehmerähnlichen Personen gilt das Arbeitsrecht als ganzes nicht, allerdings sind einzelne Bestimmungen des Arbeitsrechtes auf sie anwendbar: So können für sie Tarifverträge geschlossen werden (§12a TVG), sie haben Anspruch auf Erholungsurlaub (§§1 und 2 BUrlG) und ihre Rechtsstreitigkeiten werden vor den Arbeitsgerichten geführt (§5 ArbGG).


Arbeitnehmererfindung
(Employee invention)
sind Erfindungen oder technische Neuerungen, die einer oder mehrere Arbeitnehmer während oder außerhalb ihrer Arbeitstätigkeit entwickelt haben und die mit ihrem Arbeitsverhältnis in einem inneren Zusammenhang stehen. Das "Gesetz über die Arbeitnehmererfindung" (ArbNErfG) bezieht sich dabei nur auf technische Erfindungen und Neuerungen, wobei die Erfindungen zudem patent- oder gebrauchsmusterfähig sein müssen. Der Arbeitnehmer muß eine solche Erfindung seinem Arbeitgeber mit genauen Angaben melden, er darf sie nicht für sich verwerten und unterliegt einer Geheimhaltungspflicht. Dafür hat der Arbeitnehmer das Recht, daß sein Arbeitgeber die Erfindung zum Patent oder als Gebrauchsmuster anmeldet, ihn als Erfinder benennt und ihm eine angemessene Vergütung zahlt, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einigen haben, im Konfliktfall unter Einschaltung der zuständigen Schiedsstelle des Patentamtes in München. Nichttechnische Neuerungen werden in der betrieblichen Praxis im Allg. über das Betriebliche Vorschlagswesen abgewickelt und nach deren Regeln prämiert.


Arbeitnehmerschutzrecht
Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen Pflichten für Arbeitnehmer, jedoch vor allem für Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer festgelegt sind. Dazu gehören vor allem die Vorschriften des sogenannten technischen Arbeitsschutzes, die v.a. in der Arbeitsstättenverordnung, der Gewerbeordnung (insb. §§120a ff), dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften des Sozialgesetzbuchs VII (§15 SGB VII) niedergelegt sind (Arbeitsschutz). Einen der wichtigsten Bestandteile des sozialen Arbeitsschutzes bilden die Arbeitszeitgesetze. Darüber hinaus gehören dazu die Regelungen besonderer Personengruppen wie Mutterschutz-, Jugendschutz- und das Schwerbehindertengesetz.


Arbeitnehmerüberlassung
(Personelleasing)
Ein Arbeitnehmer (Leiharbeiter) wird von einem Arbeitgeber (Verleiher) zum anderen (Entleiher) überlassen, um Arbeitsleistungen zu erbringen. Geregelt wird dies im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von 1972 mit späteren Änderungen. Wer Arbeitskräfte gewerblich verleiht, bedarf danach der Erlaubnis der Arbeitsverwaltung (§1 I AÜG), der Verleiher wird als Arbeitgeber der Leiharbeiter gesehen und mit besonderen Pflichten belegt. Zwischen Leiharbeit und Entleiher besteht kein Arbeitsverhältnis, wenn auch einige arbeitsrechtliche Grundsätze angewandt werden müssen, z.B. zum Arbeitsschutz (§11 VII AÜG und Arbeitsschutzgesetz v. 21.08.1996), zum Besuch der Betriebsratssprechstunden und Betriebsversammlungen des Entleiherbetriebes (§14 II AÜG) u.a. Der Leiharbeit untersteht dem Weisungsrecht des Entleihers. Der Entleiher haftet subsidiär auf Abführung der Sozialversicherungsbeiträge des Leiharbeiters. Die Einsatzzeit des Leiharbeiters darf bei einem Entleiher 12 Monate nicht überschreiten (Art 8 BeschFG); bei Überschreitung der Zeitspanne entsteht nach §13 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Dasselbe gilt, wenn der Verleiher keine vorgeschriebene Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt (§10 I AÜG). Zulässig ist, Dauerarbeitsplätze kontinuierlich mit unterschiedlichen Leiharbeitern zu besetzen.


Arbeitsablaufanalyse
Systematische Zerlegung der betrieblichen Abläufe in ursachenorientierte, beeinflußbare Elemente. Ziel der Ablaufanalyse ist ihre Optimierung zur Verkürzung einzelner Abläufe bzw. die effektive Auftrags- und Kapazitätsterminierung. Arbeitsablaufanalysen zeigen das zeitliche und räumliche Zusammenwirken von Mensch, Betriebsmitteln und Arbeitsgegenständen. Je nach Zielsetzung und Analysegegenstand werden Arbeitsablaufanalysen bezogen auf die Auftragszeit, auf den Menschen, auf die Betriebsmittel, auf die Information oder auf den Arbeitsgegenstand erstellt.


Arbeitsanalyse
(Job analysis)
ist die systematische Untersuchung von Arbeitssystem, Arbeitssituation, Arbeitsablauf und der Arbeitsanforderungen, um Informationen über den Ist-Zustand des ' Arbeitssystems und/oder über die Arbeitsbedingungen der dort arbeitenden Mitarbeiter zu erhalten und um Maßnahmen der Veränderung festlegen zu können, wie z.B. Verbesserungen der Arbeitsorganisation oder Arbeitsstrukturierung, Belastungsreduktion ( Arbeitsbelastung), Steigerung der Arbeitsmotivation u.a. Auch in Stellenbeschreibungen und Arbeitsbewertungen können Ergebnisse aus der Arbeitsanalyse eingehen. Als Elemente der Arbeitsanalyse lassen sich unterscheiden: Zum einen die Arbeitsplatzanalyse , bei der vor allem Arbeitsbedingungen und Arbeitsumwelt untersucht werden und zum zweiten die Tätigkeitsanalyse, bei der Arbeitsinhalt, -Ablauf, Arbeitsmittel und Arbeitsanforderungen im Mittelpunkt stehen. Je nach Ziel und Untersuchungsfeld sind verschiedene Techniken und Verfahren der Arbeitsanalyse möglich: Unstandardisierte Verfahren (z.B. freie Berichte von Stelleninhaber oder Vorgesetztem, Arbeitsplatzbeschreibungen), halbstandardisierte Verfahren (z.B. Beobachtung, Interview, Arbeitstagebuch) oder standardisierte Verfahren (z.B. Fragebogen, Beobachtungsinterview, Checklisten). Daneben lassen sich subjektive und objektive Verfahren unterscheiden: Beim subjektiven Verfahren wird der Arbeitende befragt, wie er die Arbeitssituation, -Anforderungen etc. wahrnimmt und bewertet. Dagegen versuchen objektive Verfahren zu erfassen bzw. zu messen, welche Anforderungen von Außen auf den Arbeitenden einwirken.


Arbeitsbeanspruchung
ist die individuelle Auswirkung der Arbeitsbelastung beim Menschen in Abhängigkeit von ihrer Art und Intensität (Dauer, Umfang, Höhe), aber auch von seinen persönlichen Arbeitsvoraussetzungen. Dazu zählen die persönlichen physischen und psychischen Eigenschaften des Menschen, seine Fähigkeiten, seine konkrete Situation und die ihm möglichen Bewältigungsstrategien ( Coping). Entsprechend bewirken gleiche Arbeitsbedingungen und -belastungen bei Menschen unterschiedliche individuelle Beanspruchungen. Beanspruchung kann sowohl positive Folgen haben wie z.B. wachsendes Selbstvertrauen, Qualifikationserweiterung, Selbstbestätigung, aber auch negative Folgen auf der physiologischen, somatischen, psychologischen sowie auf der Verhaltensebene. Negative Belastungsfolgen sind z.B. Anspannung, Frustration, erhöhte Herzfrequenz, Blutdrucksteigerung, Adrenalinausschüttung, Streß, Leistungsschwankungen, Fehler, Konzentrationsschwächen, Konflikte, Aggression u.v.m. Unterschieden wird hier zwischen kurz- und längerfristig auftretenden Belastungsfolgen und zudem zwischen reversiblen (heilbaren) und irreversiblen (unheilbaren, chronischen) Belastungsfolgen. Der Grad der Beanspruchung läßt sich durch eine Arbeitsablaufanalyse untersuchen; ihren negativen Folgen können u.a. durch Gestaltung der Arbeitsorganisation, durch Arbeitsplatzgestaltungsmaßnahmen und durch Qualifizierung teilweise vorgebeugt werden. Schaubild: Humane Arbeit 5 - S. 29


Arbeitsbedingungen
(Working conditions)
Gesamtheit der Faktoren, die die konkrete Arbeitssituation eines Menschen und eines Betriebes beeinflussen. Die Definition des Begriffes der Arbeitsbedingungen wird in Forschung und Praxis jedoch sehr unterschiedlich weit gefaßt. Bezogen auf die Arbeitsbedingungen eines Menschen wird unterschieden zwischen 1. Arbeitsbedingungen, die die konkrete Arbeitssituation bestimmen (z.B. Arbeitsplatzgestaltung, Beziehung zu Kollegen und Vorgesetzten, Arbeitsmittel, Arbeitszeit); 2. Arbeitsbedingungen, die die sozio-ökonomische Lage des Menschen prägen (Entgelt, Anstellungsbedingungen, Arbeitsverhältnis) und 3. jenen Arbeitsbedingungen, die die psychische und physische Gesundheit bestimmen. Eine weiter gefaßte Definition der Arbeitsbedingungen von Menschen und Betrieb sieht eine Unterscheidung zwischen personellen und sachlichen Arbeitsbedingungen. Zu den sachlichen Arbeitsbedingungen zählen sowohl endogene (innerbetrieblich vorkommende und beeinflußbare) Faktoren wie auch exogene Faktoren (jene, die im betrieblichen Umfeld vorliegen und die Erbringung der Arbeitsleistungen wesentlich prägen). Unter den personellen Arbeitsbedingungen werden die innerbetrieblichen (endogenen) Faktoren verstanden, die sich zum einen auf die Interaktionen mit Kollegen und Vorgesetzten beziehen wie auch auf die individuellen, zeitspezifischen Aspekte des Einzelnen (z.B. Gesundheit, Motive, Fähigkeiten, Arbeitskenntnis u.a.). Arbeitsbedingungen verändern sich in ihrer Art und Ausprägung und sind nur zum Teil kontrollierbar bzw. beeinflußbar. Relevant werden die Arbeitsbedingungen vor allem unter dem Aspekt der Leistungserbringung. Sie sind vor allem bei der Arbeitsplatzanalyse, bei der Leistungsbeurteilung (Leistungsbedingungen) und der Arbeitsplatzgestaltung zu beachten.


Arbeitsbelastungen
(Workload)
sind konkrete Merkmale der Arbeitsbedingungen, die auf den Menschen einwirken. Die einzelnen Belastungsfaktoren sind vielfältig; sie können z.B. aus der Arbeitsumgebung (Klima, Lärm, Schadstoffe), aus der Arbeitsorganisation (Zeitdruck, Verantwortung), aus den sozialen Beziehungen im Betrieb (Konflikte, Konkurrenz) oder aus den gesellschaftlich-ökonomischen Rahmenbedingungen (Arbeitsplatzunsicherheit) stammen. Es treten immer mehrere Belastungfaktoren gleichzeitig auf, was als Mehrfachbelastung oder Gesamtbelastung bezeichnet wird. Die Arbeitsbelastungen führen beim Menschen zu körperlichen und seelischen Reaktionen und beeinflussen sein Verhalten - sie bewirken somit eine Arbeitsbeanspruchung des Menschen. Dabei ist die Intensität und die Folgen, mit denen ein Mensch die Beanspruchung subjektiv empfindet, abhängig von seinen persönlichen physischen und psychischen Eigenschaften, Fähigkeiten, seiner Situation und möglichen Bewältigungsstrategien ( Coping). Ist es dem Menschen nicht möglich, die Beanspruchung zu bewältigen, entsteht Streß.


Arbeitsbereitschaft
auch: Dienstbereitschaft. Arbeitsrechtlicher Begriff für eine Sonderform der Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer nur im Bedarfsfall die vertraglich vereinbarte Tätigkeit aufzunehmen hat. Unterschieden wird häufig in 1. Arbeits- oder Dienstbereitschaft, bei der sich der Arbeitnehmer an der Arbeitsstätte aufhält und auf Einsatz wartet (z.B. Warten von Fahrern auf Aufträge oder von Kellnern auf Gäste); 2. Bereitschaftsdienst, bei dem der Arbeitnehmer auch anwesend zu sein hat, aber eigenen Interessen nachgehen kann; 3. Rufbereitschaft, für die die bloße Erreichbarkeit des Arbeitnehmers z.B. per Telefon oder Pieper ausreichend ist. Die Vergütung von Arbeitsbereitschaften ist meist in Tarifverträgen geregelt. Die Arbeitsbereitschaft unterliegt den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wobei bei Vorliegen regelmäßiger und umfangreicher Arbeitsbereitschaft die Ruhepausen und der für zehnstündige werktägliche Arbeitszeiten vorgesehen Ausgleichszeitraum angepaßt werden kann (§7 I und II ArbZG).


Arbeitsbewertung
(Job evaluation)
meint die vergleichende Beurteilung der Arbeitsplätze im Betrieb als Ergebnis von Arbeitsplatzanalysen und Arbeitsanforderungsanalysen ( Anforderungsanalyse). Ziel ist, die anforderungsbezogene Differenzierung der Entgelte zu ermitteln, deren Anspruch in fast allen geltenden Entgelttarifverträgen verankert ist. Auf Basis der in der Arbeitsbewertung ermittelten Arbeitswerte oder Lohn- bzw. Gehaltsgruppen erhalten Arbeitnehmer gemäß der Anforderungen ihres Arbeitsplatzes ein höheres Entgelt als jene, deren Arbeitsplatz geringere Anforderungen stellt. Zur Arbeitsbewertung werden verschiedene Standardverfahren angewandt (siehe Abbildung); die beiden grundlegenden Verfahren sind die summarische bzw. die analytische Arbeitsbewertung.



Verfahren der Arbeitsbewertung (nach: Joachim Hentze, Personalwirtschaftslehre 2. 5. Aufl. 1991, Seite 74)
Während es zur Ermittlung der Lohndifferenzierung bisher ausreichte, den Stammarbeitsplatz des Arbeitnehmers zu bewerten, so müssen im Zuge der Gruppenarbeit mit den damit verbundenen Arbeitsplatzwechseln und arbeitsprozeßbezogenen Tätigkeiten in verstärktem Maße Arbeitssysteme im Zusammenhang bewertet werden.


Arbeitsdirektor
(Labour relations director, personnell director)
ist in Unternehmen, die dem Mitbestimmungsgesetz (§33 MitbestG) bzw. dem Montanmitbestimmungsgesetz (§13) unterliegen, als gleichberechtigtes Mitglied des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugt ist (im Allg. Vorstand), zu bestimmen. Er hat wie die übrigen Mitglieder des Vorstandes seine Aufgaben - in der Praxis meist Personal- und Sozialaufgaben - im engen Einvernehmen mit dem Gesamtorgan auszuüben. Der Arbeitsdirektor wird im gleichen Verfahren wie die übrigen Vorstandsmitglieder gewählt. Dagegen kann in Unternehmen, die dem Montanmitbestimmungsgesetz unterliegen, der Arbeitsdirektor nicht gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat berufen werden. Er stellt somit ein wichtiges Organ der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene dar.


Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
regelt die Aufgaben und Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit mit dem Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes und einer Verbesserung der Beschäftigungsstruktur. Das AFG enthält Vorschriften über Arbeitsvermittlung, Arbeitslosen- und Bildungsförderung, Arbeitslosenversicherung und -hilfe, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Wiedereingliederung, Kurzarbeit. Besondere Bedeutung für Arbeitgeber gelangt das AFG durch seinen §128, der Unternehmen zur Rückerstattung des Arbeitslosengeldes verpflichtet, wenn Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern nach Vollendung ihres 58. Lebensjahres beendet werden und keine der in § 128 AFG benannten Befreiungstatbestände geltend gemacht werden können.


Arbeitsgang-Rückmeldung
(Operation feedback)
Basis für eine funktionierende Fertigungssteuerung ist eine aktuelle Abbildung des Ist-Zustands. Die Aktualisierung geschieht durch das Fertigmelden von Arbeitsgängen durch die Mitarbeiter. Diese Rückmeldung kann geschehen über Rückmeldescheine mit manuellen Einträgen. Diese Rückmeldescheine müssen regelmäßig eingesammelt und manuell ausgewertet werden. Zusätzlich wird noch eine Eingabe in das rechnergestützte Fertigungssteuerungssystem erforderlich. Stand der Technik für die Rückmeldung sind Betriebsdatenerfassungssysteme (BDE), die direkt an den Arbeitsplätzen mit den notwendigen Informationen, oft über ein automatisiertes Einlesen der Arbeitspapiere und Eingabe von Zusatzinformationen, versorgt werden. Arbeitsgang-Rückmeldungen enthalten im Allg. folgende Daten: Auftragsnummer, Teilenummer, Arbeitsvorgangsnummer, Fertigstellungszeitpunkt, Ist-Menge, Ist-Arbeitszeit, Personal-Nummer, Kostenstelle.


Arbeitsgangverschlüsselung
(Operation encoding)
Für die Aufgaben der Arbeits- und Investitionsplanung hinsichtlich des Auffindens von Teilen mit gleichen Arbeitsvorgängen und Arbeitsvorgangsfolgen sind Klassifizierungssysteme entwickelt worden, mit denen die einzelnen Arbeitsvorgänge im Arbeitsplan systematisch beschrieben werden können. Dabei werden arbeitsplatzabhängige und arbeitsplatzunabhängige Lösungen unterschieden. Mit den ersten Verfahren wird die für den Arbeitsvorgang gewählte Werkzeugmaschine hinsichtlich des Verfahrens, der Abmessungen des Arbeitsraums, der Leistung usw. beschrieben. Damit ist der Ist-Zustand dokumentiert, alternative Bearbeitungsmöglichkeiten bieten sich nicht an. Arbeitsplatzunabhängige Lösungen beschreiben den Arbeitsvorgang so, daß noch keine Maschine festgelegt ist. Damit können verfahrensneutrale Profile von Erzeugnisgruppen gewonnen werden. Die Auswahl eines Klassifizierungsverfahrens sollte sich immer am betriebsspezifischen Ziel orientieren. Eigene Entwicklungen sollten nur bei sehr speziellen Fragestellungen vorgenommen werden.


Arbeitsgerichtsbarkeit
(Industrial court)
umfaßt in der Bundesrepublik die Arbeitsgerichte als 1. Instanz, die Landesarbeitsgerichte (2. Instanz, Berufungsgerichte) und als 3. und höchste Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG), das nur über Revision und Rechtsbeschwerden entscheidet. Behandelt werden in den Arbeitsgerichten v.a. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien und bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Die Spruchkammern der Arbeits- und der Landesarbeitsgerichte sind durch Berufs- und Laienrichter besetzt, wobei die ehrenamtlichen Laienrichter jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber stammen. Vor jeder Verhandlung in der 1. Instanz versucht der Vorsitzende Richter in einer Güteverhandlung, die Rechtsstreitigkeiten gütlich beizulegen. Gesetzliche Grundlage der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), das v.a. Regelungen über den Aufbau, die Zuständigkeit, deren Besetzung, den Gang des Verfahrens, die Parteifähigkeit und die Prozeßvertretung der Arbeitsgerichte enthält.


Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG. Arbeitsgerichtsbarkeit


Arbeitsgestaltung
sind Maßnahmen, mit denen die Arbeit an die körperlichen und inhaltlichen Bedürfnisse der Mitarbeiter weitmöglichst angepaßt werden, um Arbeitsbelastungen abzubauen und Arbeitszufriedenheit, Motivation und Leistung zu steigern. Die Arbeitsgestaltung kann auf ergonomische Bedingungen abzielen ( Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie) oder/und auf die inhaltlichen Bedingungen der Tätigkeit bspw. mit Maßnahme wie Job Enrichment, Job Rotation, Gruppenarbeit ( Arbeitsablaufgestaltung). Ein Instrument zur Erhebung einer für die Mitarbeiter sinnvollen Arbeitsgestaltung ist der Job diagnostic survey.


Arbeitskosten
=> Lohnkosten je Stunde


Arbeitsordnung
Die Arbeitsordnung ist die Summe aller innerbetrieblichen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Basis einer Betriebsvereinbarung, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Betriebes erlassen werden. Inhalt einer Arbeitsordnung kann auch sein, alle bzw. bestimmte Arbeitnehmergruppen zu bestimmten Verhaltensweisen (z.B. Alkohol- oder Rauchverbot) zu verpflichten oder Regelungen für Arbeitsbedingungen oder zum Arbeitsschutz zu treffen. Eine Arbeitsordnung muß nicht zwingend aufgestellt werden.


Arbeitspausen
=> Ruhepausen


Arbeitsplan
(Routing plan; routing card)
Arbeitspläne sind die zentralen Informationsträger im Betrieb. Neben seinen eigentlichen Aufgaben als Arbeitsunterlage für die Auftragssteuerung, Arbeitsunterweisung, als Lohnbeleg und zur Betriebsmittel- und Materialbereitstellung ist der Arbeitsplan die Grundlage der gesamten Termin- und Kapazitätsplanung sowie der Kalkulation. Daneben sind Arbeitspläne eine wichtige Basis für langfristige Planungsaufgaben, wie Fabrikplanung, Personalplanung, Materialflußanalysen und Lagerplanung. Die in einem Basis-Arbeitsplan enthaltenen Daten können in mehrere Datenblöcke gegliedert werden: Organisatorische Daten kennzeichnen den Arbeitsplan eindeutig; sachabhängige Daten beziehen sich auf den Ausgangs- und den Fertigungsszustand; arbeitsvorgangsabhängige Daten werden je Arbeitsvorgang aufgeführt und dienen der Planung und Steuerung des Teiledurchlaufs. Während die Erstellung dieses Basis-Arbeitsplans Aufgabe der Arbeitsplanung ist, werden die auftragsabhängigen Daten erst bei einer tatsächlichen Verwendung durch die Disposition und Terminsteuerung eingefügt. Vom Arbeitsplan werden auftragsabhängige Arbeitspapiere abgeleitet: Laufkarte, Terminkarte, Rückmeldeschein, Lohnschein und Materialschein.


Arbeitsplanerstellung
(Creation of a routing; drawing up of a production plan)
Die Arbeitsplanerstellung erfolgt in den Teilschritten - Ausgangsteilbestimmung unter Berücksichtigung technologischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Kriterien, - Arbeitsvorgangsfolgeermittlung, oft auf der Basis von Relativkostenkatalogen, - Maschinen-, Werkzeug- und Vorrichtungsauswahl, - Vorgabezeitbestimmung (Sollzeit) und Festlegen der Lohngruppe.


Arbeitsplanung
(Work planning)
Die Arbeitsplanung umfaßt nach AWF/REFA alle einmalig auftretenden Planungsmaßnahmen, wie die fertigungs- und ablaufgerechte Gestaltung der Arbeitsgegenstände und Betriebsmittel, die Festlegung der Arbeitsverfahren, -methoden und -bedingungen sowie die Bereitstellung der Menschen und Betriebsmittel. Es handelt sich normalerweise um eine auftrags- und terminneutrale Planung, da eventuelle Überkapazitäten oder Kapazitätsengpässe nicht berücksichtigt werden sollten.


Arbeitsplatz
ist die kleinste räumliche Struktureinheit innerhalb des Betriebes. Es ist ein zweckmäßig eingerichteter räumlicher Bereich, in dem der Mensch mit Arbeitsmitteln und -gegenständen innerhalb des Arbeitssystems zusammenwirkt. Die Einrichtung eines Arbeitsplatzes bedarf einer sorgfältigen Arbeitsplatzanalyse und Arbeitsplatzgestaltung.


Arbeitsplatzanalyse
(Job analysis)
wird im engeren Sinne als Teil der Arbeitsanalyse gesehen und bezieht sich auf die Analyse der Arbeitsmittel sowie der ergonomischen ( Ergonomie) und organisatorischen Arbeitsbedingungen. Ziele der Arbeitsplatzanalyse sind zum einen die effektivere Arbeitsstrukturierung, die Belastungsreduktion und Bewegungsvereinfachung, die mittels einer Arbeitsplatzgestaltung umgesetzt werden. Daneben kann eine Arbeitsplatzanalyse Grundlage der Arbeitsbewertung sein. Unter organisatorischen Gesichtspunkten wird bei einer Arbeitsplatzanalyse ihre Abhängigkeit zu anderen Arbeitsplätzen untersucht (so z.B. die Unterteilung in Einzelarbeitsplätze, voneinander abhängige Einzelarbeitsplätze und per Arbeitsmittel oder Arbeitsablauf abhängige Gruppenarbeitsplätze), um zu einer Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Arbeitsorganisation zu gelangen. Die Arbeitsplatzanalyse im weiteren Sinne untersucht neben den Arbeitsbedingungen und der Erfüllung der Arbeitsaufgabe auch die internen und externen Interaktionsbeziehungen der Arbeitsplatzinhaber (Rollenanalyse) sowie deren Anforderungen an die Qualifikation ( Anforderungsanalyse). Mit diesem umfassenden Untersuchungsinteresse läßt sich die Arbeitsplatzanalyse kaum mehr von der Arbeitsanalyse trennen. Während die Durchführung von Arbeitsplatzanalysen lange innerbetrieblichen oder externen Experten oblag, werden mittlerweile - speziell im Zusammenhang mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung, mit Qualitätszirkeln oder Gruppenarbeit - zunehmend auch die Mitarbeiter beteiligt.


Arbeitsplatzbeschreibung
=> Stellenbeschreibung


Arbeitsplatzgestaltung
hat die Zielsetzung, Arbeitsplätze in technischer, organisatorischer und ergonomischer Hinsicht so einzurichten, daß die Arbeitsaufgabe wirtschaftlich optimal, sowie unter angemessenen, leistungsfördernden körperlichen und psychischen Bedingungen erledigt werden kann. Es sind mehrere Teilbereiche der Arbeitsplatzgestaltung zu unterscheiden: Die ergonomische, die organisatorische und die technische Arbeitsplatzgestaltung.

> Schaubild: Teilbereiche der Arbeitsplatzgestaltung / Becker S. 39 <


Bei der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung ( Ergonomie) wird neben dem Arbeitsplatz auch die Arbeitsumgebung und die Arbeitsmethode untersucht und optimiert, um ein unter wirtschaftlichen und humanen Gesichtspunkten bestmögliches Zusammenspiel zwischen Arbeitsplatz, Aufgabe und Mensch zu schaffen. Gestaltungsfelder der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung sind: 1. Die physiologische Arbeitsplatzgestaltung, bei der Arbeitsmethoden (z.B. Körperhaltung, Bewegungsabläufe) und -bedingungen (z.B. Lärm, Beleuchtung, Temperatur) mit der menschlichen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit abgestimmt werden. 2. Die anthropometrische Arbeitsplatzgestaltung (Anthropometrie), bei der Abmessungen in Bezug zu menschlichen Körpermaßen und -formen gestaltet werden. 3. Die phsychologische Arbeitsplatzgestaltung, deren Ansatzpunkte z.B. in der Verringerung von Monotonie oder in der Schaffung eines für den Menschen angenehmen Arbeitsumfeldes liegt. 4. Bei der informationstechnischen Arbeitsplatzgestaltung werden durch entsprechend gestalteter Symbole, Instrumente, Signale etc. (z.B. Skalengestaltung, Zifferngröße) die Informationsaufnahme der menschlichen Sinnesorgane unterstützt. Dagegen erfolgt die sicherheitstechnische Arbeitsplatzgestaltung vor allem unter dem Aspekt der Unfallverhütung und der Arbeitssicherheit. Der zweite Teilbereich, die organisatorische Arbeitsplatzgestaltung, beschäftigt sich mit Maßnahmen der Aufgabenstrukturierung, der Nutzung und Zuordnung von Betriebsmitteln und mit der Arbeitszeitgestaltung. Die technologische Arbeitsplatzgestaltung als dritten Teilbereich bezieht sich in ihrem Schwerpunkt auf den Mechanisierungsgrad eines Arbeitsplatzes.


Arbeitsplatzrechner
(Personal Computer)
ist ein inzwischen überholter Begriff für Personal Computer (PC), die betrieblich genutzt werden. Es handelt sich nicht um die Übersetzung für Workstation, also PC für graphische Anwendungen.


Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Das "Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst" vom 14.4.1980 regelt den durch die Einberufung zum Wehrdienst bedingten Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Es gelten gleiche Regelungen für Arbeitnehmer, die statt Wehrdienst Zivildienst ableisten (Zivildienstgesetz). Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz darf der Arbeitgeber vom Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes bzw. des Zivildienstes sowie während einer Wehrübung gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer keine Kündigung aussprechen. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Nimmt der Arbeitnehmer im Anschluß an Wehr- oder Zivildienst seine Arbeit wieder auf, so darf ihm aus der Abwesenheit in beruflicher Hinsicht kein Nachteil entstehen; die Zeit des Grundwehrdienstes, der Wehrübungen oder des Zivildienstes wird ihm auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet (§6 ArbPlSchG).


Arbeitsplatztausch
(
=> Job rotation)


Arbeitsrecht
(Labour law; labour legislation)
In Deutschland existiert kein Arbeitsgesetzbuch, wie z.B. das Strafgesetzbuch. Vielmehr ist das Arbeitsrecht ein sogenanntes Richterrecht, weil die Vielzahl der zu berücksichtigen Normen (Europäisches Recht, Grundgesetz, einfache Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz, Verordnungen, Tarifvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen und die individuellen Arbeitsverträge) in vielen Streitfällen einer richterlichen Klärung bedarf. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist gegliedert in die Arbeitsgerichte als erste Instanz, die Landesarbeitsgerichte als Berufungsinstanz und das Bundesarbeitsgericht in Kassel als Revisionsinstanz. Vor jeder Verhandlung in der ersten Instanz erfolgt eine Güteverhandlung.


Arbeitsschutz
(Occupational safety; industrial safety)
auch: Arbeitnehmerschutz. Umfaßt die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers insbesondere vor Gefahren, die seine Gesundheit bedrohen, aber auch vor jenen, die infolge wirtschaftlicher Überlegungen des Arbeitgebers entstehen. Es besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gegenüber dem Staat. Der Arbeitsschutz bezieht sich auf alle Arbeitnehmer oder gilt als besonderer Arbeitsschutz für besonders schutzwürdige Personenkreise oder Berufsgruppen, wie z.B. Schwerbehinderte ( Schwerbehindertengesetz), Jugendliche ( Jugendarbeitsschutz), Frauen ( Mutterschutzgesetz, Frauenschutz), Heimarbeiter ( Heimarbeitergesetz), Berg- und Seeleute oder mit gefährlichen Stoffen Beschäftigte. Gegenstände des Arbeitsschutzes sind vor allem der Betriebs- und Gefahrenschutz zur Verhütung von Betriebsunfällen und zur Vermeidung von gesundheitlichen Gefährdungen. Zum zweiten umfaßt der Arbeitsschutz den Arbeitszeitschutz ( Arbeitszeitgesetz) und den Arbeitsvertragsschutz (z.B. Kündigungsschutzgesetz, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers). Für die Durchführung des Arbeitsschutzes ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die Arbeitnehmer haben v.a. die Unfallverhütungsvorschriften (§15 SGB VII) zu befolgen. Zudem besitzt der Betriebsrat Mitbestimmungs- und Mitwirkungspflichten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§80 I Nr. 1 BetrVG, §88 I Nr. und §89 BetrVG). Der Arbeitgeber hat zudem in Betrieben von mehr als 20 Mitarbeitern einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte (§22 SGB VII) wie auch Betriebsärzte und Sicherheitsingenieure zu bestellen (Arbeitssicherheit). Über die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften wachen die Gewerbeaufsicht, deren Beamte jederzeit das Recht haben, unangemeldet die Betriebsanlagen kontrollieren zu können. Neben der Gewerbeaufsicht besitzen die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften), die Landespolizeibehörden wie auch die staatlichen Gewerbeärzte Kontroll- und Überwachungsfunktionen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes.


Arbeitsschutzausschuß
(Committee for occupational safety)
Innerbetriebliches Gremium, das in jenen Betrieben zu bilden ist, in denen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind bzw. seit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes am 21.08.1996 generell in Betrieben, in denen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. Der Arbeitsschutzausschuß ist zusammengesetzt aus dem Arbeitgeber (oder einem von ihm Beauftragten), zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, den nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bestellten Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten; er hat mindestens einmal vierteljährlich zu tagen (§11 ASiG). Seine Aufgaben sind, die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.


Arbeitsschutzrechte
=> Arbeitnehmerschutzrecht


Arbeitssicherheit
=> Arbeitsschutz, => Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG / ASiG)


Arbeitssicherheitsbeauftragter
=> Sicherheitsbeauftragter


Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG / ASiG)
Das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vom 12.12.1973 bestimmt, daß der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat, insofern dies durch Betriebsart und der damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, durch die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und durch die Betriebsorganisation erforderlich ist. Es beschreibt Aufgaben und Anforderungen der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Sie sollen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen, sollen dazu beitragen, daß Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften den Betriebsverhältnissen angepaßt und einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen und zudem, daß gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse verwirklicht werden. Das ArbSichG regelt zudem Aufgaben und Zusammensetzung des Arbeitsausschusses.


Arbeitssituation
Zustand, dem der Arbeitende innerhalb eines Arbeitssystems ausgesetzt ist und der von den konkreten Ausprägungen der jeweiligen Arbeitsbedingungen geprägt ist. Bei Untersuchungen der Arbeitssituation wird unterschieden zwischen der objektiven, durch technisch-organisatorische Gegebenheiten bestimmten Arbeitssituation und der subjektiven Reaktion und Erfahrung des arbeitenden Menschen auf die objektive Arbeitssituation. Beide Aspekte verbindend, wurde z.B. die "Duale Arbeitssituationsanalyse" (Elias, Gottschalk, Staehle 1982, 1985) entwickelt. Ziele von Arbeitssituationsanalysen sind die Erhebung und Veränderung von Schwachstellen der Organisationsstrukturen und -prozesse.


Arbeitsspeicher
(RAM - Random Access Memory)
(auch Hauptspeicher, interner Speicher) ist das Medium in einem Rechner, in dem die Programme ablaufen und die aktuell benötigten Daten vorgehalten werden. Der Arbeitsspeicher kann nur solange arbeiten, wie die Betriebsspannung anliegt. Fällt die Versorgung aus, werden die Programme unterbrochen und die Daten im Arbeitsspeicher sind gelöscht (flüchtiger Speicher). Arbeitsspeicher arbeiten mit wahlfreiem Zugriff.


Arbeitsstätten
(facilities)
1) Örtliche Einheiten, also abgetrennte Räumlichkeiten, in denen unter Einschluß des Leiters mindestens eine Person haupt- oder nebenberuflich ständig tätig ist (nach Statistisches Bundesamt).

2) Diese umfassen:

1. Arbeitsräume in Gebäuden, einschließlich Ausbildungsstätten
2. Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien
3. Baustellen (sowie weitere Stätten, die für die FP nicht relevant sind)
Dazu gehören:
1. Verkehrswege
2. Lager-, Maschinen- und Nebenräume
3. Pausen-, Bereitschafts-, Liegeräume und Räume für körperliche Ausgleichsübungen
4. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume (Sanitärräume)
5. Sanitätsräume
(Aufzählung nach Arbeitsstättenverordnung)
{Quelle: Schmigalla, Fabrike lanung, Carl Hanser Verlag München, 1995}


Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
konkretisiert den allgemeinen Gesundheitsschutz nach §120a der Gewerbeordnung durch Regelungen für die Anforderungen an Arbeitsstätten, z.B. über Belüftung, Heizung, Raumabmessungen und -temperaturen, Nichtraucherschutz, Lärm, Sanitäreinrichtungen u.a. Die Arbeitsstättenverordnung wurde am 20.3.1975 erlassen (mit späteren Änderungen) und gilt für Arbeitsstätten im Rahmen eines stehenden Gewerbes, für Tagesanlagen, Tagebaue des Bergwesens, jedoch nur für jene, deren Bau nach dem 1.5.1976 begonnen wurde. Kontrolliert wird die Einhaltung der ArbStättV durch die Gewerbeaufsicht.


Arbeitssteuerung
(Job control; order control)
Die Arbeitssteuerung nach AWF/REFA umfaßt alle Maßnahmen, die für eine der Arbeitsplanung entsprechende Auftragsabwicklung erforderlich sind. Dabei sollen die Aufträge zum richtigen Termin bei kurzen Durchlaufzeiten und hoher Kapazitätsauslastung erledigt werden. Der Begriff Arbeitssteuerung wird zunehmend durch den Begriff Produktionsplanung und -steuerung ersetzt.


Arbeitsstrukturierung
=> Aufgabenstrukturierung


Arbeitsstudium
Oberbegriff für die Anwendung von Methoden und Erfahrungen zur systematischen Untersuchung und Gestaltung von Arbeitssystemen (Arbeitsgestaltung), um die Arbeit effektiver und rationeller zu gestalten und mit dem Anspruch, die physiologischen, psychologischen und sozialen Bedingungen des Menschen bei seiner Arbeit zu berücksichtigen. Die bekanntesten Methoden des Arbeitsstudiums sind die "wissenschaftliche Betriebsführung" von F.W. Taylor (Taylorismus) und die des REFA-Verbandes.


Arbeitssystem
ist das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel am Arbeitsplatz in einer Arbeitsumgebung mit dem Ziel der Erfüllung einer Arbeitsaufgabe.

> Schaubild: Staehle, S. 656, Abb. 3.23: Elemente u. Beziehungen eines Arbeitssystems>

Dabei legt ein Sachziel die Arbeitsaufgabe und damit Input und Output des Arbeitssystems fest. Zum Input, die in das Arbeitssystem eingehen, zählen Material, Energie, Informationen. Diese werden durch Mensch und Arbeitsmittel im Sinne der Arbeitsaufgabe am Arbeitsplatz verändert (Arbeitsprozeß). Die Ergebnisse des Arbeitsprozesses bilden den Output, der nach Qualität und Quantität festgelegt wird. Daneben wirken auf das Arbeitssystem die Arbeitsumgebung am Arbeitsplatz (physikalische, chemische, biologische) sowie die Rahmenbedingungen, unter denen die Arbeit geleistet wird.


Arbeitssystembewertung
(Evaluation of work systems)
Zur Auswahl zwischen unterschiedlichen Varianten bei der Neu- oder Umplanung von Arbeitssystemen ist nicht nur eine kostenmäßige Beurteilung hinsichtlich der sich ergebenden Herstellkosten, sondern auch eine Berücksichtigung von nicht quantifizierbaren Kriterien wie Flexibilität hinsichtlich Produkt- oder Mengenänderung, Transparenz, Leistungsentfaltung, Handlungsspielraum usw. erforderlich. Diese Beurteilung geschieht mit Hilfe der gewichteten Kriterien in einer Nutzwertanalyse. Das am besten geeignete Arbeitssystem sollte einen möglichst hohen Nutzwert bei möglichst geringen Kosten aufweisen.


Arbeitsunfähigkeit
(Unfitness for work)
bezeichnet einen durch Krankheit oder Unfall hervorgerufenen Körper- oder Geisteszustand, der es dem Betroffenen Arbeitnehmer überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes möglich macht, seine bisherige Erwerbstätigkeit weiterhin auszuüben. Dabei darf sich der Arbeitnehmer nicht allein auf seinen letzten Arbeitplatz beziehen; es dürfen durchaus ähnliche, qualitativ gleichwertige, körperlich leichtere Tätigkeiten in Betracht gezogen werden, nicht aber berufsfremde Tätigkeiten. Eine teilweise oder verminderte Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit wurde nicht gesetzlich definiert, jedoch durch die Rechtssprechungen des Bundessozialgerichtes und des Reichsversicherungsamtes. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nur ein Kassenarzt nach ärztlicher Untersuchung ausstellen darf, ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Verletztengeld.


Arbeitsunfall
(Industrial accident; work accident)
wird als ein von außen einwirkendes, unfreiwilliges, zeitlich begrenztes und körperlich schädigendes Ereignis definiert, das ein Versicherter im ursächlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit erleidet. So gelten nach Sozialgesetzbuch VIII (§8(2) SGB VII) z.B. auch Wegeunfälle als Arbeitsunfälle. Neben den Arbeitsunfällen lösen auch gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten bei den Unfallversicherungsträgern ( Berufsgenossenschaft) eine entsprechende Leistungspflicht aus. Bei Arbeitsunfällen sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz (§4, 1) weiterhin einen Anspruch für den Arbeitnehmer von 100% seines Arbeitsentgeltes vor.


Arbeitsunterweisung
(Work instruction)
ist die methodische, organisierte Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Verantwortungsbewußtsein an Arbeitspersonen mit dem Ziel der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeitsabläufe. Die Arbeitsunterweisung erfolgt durch einen "Könner", der den Lernenden bis zu dem Grad der Bewältigung der Aufgabe unterstützt, von dem aus dieser es durch selbständige, kontrollierte Übung zum Beherrschen der Arbeit bringen kann. Für die Unterweisung gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, die abhängig von der Arbeitsaufgabe, den Vorkenntnissen, dem Lehrenden und dem Lernenden anzuwenden sind.


Arbeitsverhinderung
bezeichnet den Umstand, daß der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, jedoch aus Gründen, die weder er, noch der Arbeitgeber zu vertreten hat (im Gegensatz dazu: Arbeitsversäumnis). Bei einer Arbeitsverhinderung ist der Arbeitnehmer zwar nach §275 BGB von seiner Arbeitspflicht befreit, hat aber dennoch keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt (§323 BGB). Dagegen behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund, jedoch ohne sein Verschulden, an der Dienstleistung verhindert wird (§616 I BGB). Dies gilt z.B.für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§616 II BGB; §133c GewO; §1 LohnfortZG). Andere persönliche Hinderungsgründe sind häufig in Tarifverträgen abweichend geregelt worden, so wird etwa bei Todesfällen, Begräbnissen oder schwerer Krankheit in der eigenen Familie eine Entgeltfortzahlung für einen festgelegten Zeitraum vorgesehen.


Arbeitsversäumnis
liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft seiner Arbeit fernbleibt, also die Gründe, weshalb er seine Arbeitsleistung nicht erbringt, selbst zu vertreten hat. In einem solchen Fall entfällt nach § 325 BGB der Entgeltanspruch. Dem Arbeitnehmer kann eine verhaltens- oder auch eine personenbedingte Kündigung drohen, insbesondere bei wiederholter Arbeitsversäumnis, die beim Arbeitgeber zu schweren Schäden führen. Anders jedoch bei der Arbeitsverhinderung.


Arbeitsverteilung
(Dispatching)
ist in einem klassisch arbeitsteilig arbeitenden Betrieb die Schnittstelle zwischen Planung und Durchsetzung, wo der von der Feinterminplanung vorgegebene Terminplan in die Realität umgesetzt wird. Die Arbeitsverteilung verwaltet den freigegebenen Auftragsbestand, löst die Materialbereitstellung aus, ordnet die Arbeitsvorgänge den einzelnen Arbeitsplätzen zu, gibt die Arbeitspapiere aus und reagiert auf kurzfristige Störungen (Meister- oder Vorarbeiter-Funktionen).


Arbeitsvertrag
(contract of employment)
ist ein schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag zwischen einem Arbeitnehmer, der sich zur Leistung abhängiger Arbeit verpflichtet und einem Arbeitgeber, der dadurch an die Zahlung einer entsprechenden Vergütung gebunden ist. Arbeit gegen Entgelt zählt zu den Hauptpflichten des Arbeitsvertrages; darüber hinaus entstehen für beide Vertragsparteien noch zahlreiche Nebenpflichten, insbesondere die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und die Treuepflicht des Arbeitnehmers. Der Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des Dienstvertrages, der in den §§ 611-630 BGB geregelt ist. Im Prinzip unterliegen Arbeitsverträge der Formfreiheit und können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden, insofern sie nicht dem Nachweisgesetz unterliegen oder Tarifverträge die schriftliche Form vorschreiben. Mit dem Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis begründet und inhaltlich ausgestaltet. Entsprechend enthalten Arbeitsverträge im Allg. den Beginn, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung, die Höhe und Zusammensetzung des Entgeltes, die Arbeitszeit, darüber hinaus zahlreiche Nebenabreden. Bei befristeten Arbeitsverträgen zudem das Ende des Arbeitsverhältnisses. Beschränkt werden die Inhalte von Arbeitsverträgen durch die gesetzlichen und tariflichen Vorschriften wie auch durch Betriebsvereinbarungen. Bei Abschlüssen von Arbeitsverträgen ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach §99 ff BetrVG ggf. auch das Verbot der Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund ihres Geschlechtes nach §611a BGB.

Arbeitsverweigerung
liegt vor, wenn der Arbeitnehmer rechtswidrig die Erbringung einer Leistung verweigert, zu der er nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. Eine Arbeitsverweigerung kann - je nach den Umständen und der Schwere des Einzelfalles - eine Abmahnung, eine ordentliche Kündigung ( verhaltensbedingte Kündigung) oder sogar eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen.


Arbeitsvorbereitung
(Operations planning and scheduling)
Die Arbeitsvorbereitung nach AWF/REFA umfaßt die Gesamtheit aller Maßnahmen einschließlich der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen für Arbeitsgegenstand, Menschen und Betriebsmittel mit dem Ziel, durch methodische Planung, Steuerung und Kontrolle für die Produktion von Erzeugnissen und die Gestaltung von Abläufen jeder Art ein Optimum aus Aufwand und Arbeitsergebnis zu erreichen. Die Arbeitsvorbereitung wird oft organisatorisch getrennt in die Arbeitsplanung und die Arbeitssteuerung.


Arbeitsvorgang
(Operation; process step)
ist diejenige Arbeit, die von einem Arbeiter oder einer Arbeitsgruppe zusammenhängend an einem Arbeitsplatz auszuführen ist.


Arbeitsvorgangsdurchlaufzeit
(Throughput time; Cycle time)
ist eine Kenngröße, die besonders für die belastungsorientierte Fertigungssteuerung Verwendung findet. Sie bezeichnet die Zeit nach Beendigung eines Arbeitsvorgangs bis zum Abschluß des folgenden Arbeitsvorgangs und umfaßt die Zeit für das Liegen nach der Bearbeitung, das Fördern, das Liegen vor Bearbeitung, das Rüsten sowie die Bearbeitungszeit.


Arbeitsvorgangsfolge
(Operations sequence)
ist die Reihenfolge, durch die ein Stoff oder Körper über schrittweises Verändern der Form und/oder der Stoffeigenschaften vom Rohzustand in einen Fertigzustand überführt wird. Die Arbeitsvorgangsfolge ist für die betroffenen Unternehmensbereiche die wichtigste Information zur Herstellung von Werkstücken. Sie kann im Allg. dem Arbeitsplan entnommen werden.


Arbeitswert
(Sum of job requirements; labour grading key)
(oder Wertzahlsumme) ist das Ergebnis der analytischen Verfahren zur Arbeitsbewertung. Je höher die Anforderungen sind, die ein Arbeitssystem an den dort Tätigen stellt, desto höher ist der ermittelte Arbeitswert. Der Arbeitswert ist die Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Lohngruppe.


Arbeitswissenschaft
(Human engineering)
ist eine interdisziplinäre, angewandte Wissenschaft und erforscht die Einflüsse, die die Arbeit auf die Arbeitnehmer hat und die Bedingungen, von denen Größe und Art der menschlichen Arbeitsleistung abhängen. Im Vordergrund der Forschung standen traditionell die Arbeiten, die sich mit dem Mensch-Maschine-System, d. h. der körperlichen Tätigkeit in Industriebetrieben, auseinandersetzten. Dazu gekommen sind die Forschungen z.B. über Motivation, Auswirkung unterschiedlicher Führungsstile und Arbeitsformen, Lehr- und Lernformen im betrieblichen Umfeld. Die Arbeitswissenschaft umfaßt viele Einzeldisziplinen wie die Arbeitsmedizin, die Arbeits- oder Betriebspsychologie und die Ergonomie.


Arbeitszeit
(Working time; hours of work)
ist nach der Definition des Arbeitszeitgesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§2 I ArbZG). Während der Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitszeit läßt sich hinsichtlich ihres Umfanges (chronometrische Dimension) und ihrer Lage (chronologische Dimension) beeinflussen. Dabei wurden in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen die maximalen Grenzen für die zulässige Arbeitszeit festgelegt, um Überbeanspruchungen der Arbeitnehmern durch zu lange Arbeitszeiten zu vermeiden. Eine solche Schutzfunktion haben das Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Ladenschlußgesetz und andere Vorschriften für spezielle Berufsgruppen. In den Tarifverträgen sind insbesondere die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die Überstunden, der Arbeitszeitbeginn und die Dienstreisezeiten geregelt. Der Betriebsrat besitzt ein Mitbestimmungsrecht (§87 I Nr. 2 und 3 BetrVG) über den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, über die Lage der Arbeitszeit, sowie über die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. bei Überstunden oder Kurzarbeit). Seitens der Unternehmen sind in den letzten Jahren - auch infolge der Arbeitszeitverkürzungen - verstärkte Bemühungen und Ansätze zur Arbeitszeitflexibilisierung festzustellen. Hier wird zur Anpassung der Arbeitszeit an Schwankungen der Kapazitätsauslastung, aber auch zur Berücksichtigung individueller Arbeitszeitbedürfnisse der Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen von der Standardarbeitszeit abgewichen. Die Arbeitszeit muß nicht identisch sein mit der Betriebszeit oder der Schichtzeit. Bei den Arbeitsstudien nach REFA wird als Arbeitszeit die Tätigkeitszeit (tt) zugrunde gelegt. Von der Arbeitszeit ist hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen und der Vergütung die Arbeitsbereitschaft zu unterscheiden.


Arbeitszeitflexibilisierung
(Flexibilization of working time)
ist die zeitlich befristete Veränderung der üblichen Lage und Dauer der Arbeitszeit. Im weiteren Sinne wird der Begriff auch für die zeitlich unbefristete, flexible Anwendung unterschiedlicher (nebeneinander angewendeter) Arbeitszeitmodelle verwendet. Eine Arbeitszeitflexibilisierung kann in folgender Form und in den folgenden bekannten Arbeitszeitmodellen vorgenommen werden:

Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die Anwendung innovativer Arbeitszeitmodelle finden seit einigen Jahren verstärkt Anwendung in den Unternehmen, ausgelöst v. a. durch die Arbeitszeitverkürzung, durch den wirtschaftlichen Druck verkürzter Lieferzeiten und Innovationszyklen, dem Ziel einer verbesserten Auslastung kostenintensiver Betriebsmittel, jedoch auch durch steigende Bedürfnissen der Mitarbeiter nach individuell passenden Arbeitszeiten. Entsprechend liegen die betrieblichen Ziele der Arbeitszeitflexibilisierung vorrangig in der Erweiterung der Betriebszeiten, verbesserter Ausnutzung der Betriebsmittel, einer Anpassung des Personalbedarfs an Schwankungen der Kapazitätsauslastung bei Vermeidung von Überstunden und Kurzarbeit. Kann eine Arbeitszeitflexibilisierung bei gleichzeitiger, weitgehender Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter realisiert werden, so macht sich dies häufig in einer erhöhten Attraktivität der Arbeitsplätze, verminderter Fluktuation und Fehlzeiten bemerkbar. Arbeitszeitflexibilisierungen finden zunehmend auch in den Diskussionen der Gewerkschaften und Parteien Eingang als Maßnahme zum Abbau von Arbeitslosigkeit und als Element der Verbesserung der Arbeitssituation. Trotz erster Flexibilisierungsansätze in den Tarifverträgen fühlen sich die Unternehmen meist durch die gesetzlichen und tariflichen Regelungen weiterhin zu stark reglementiert. Konfliktpunkte sind vor allem der Fortbestand von Zuschlägen bei Überschreitungen der Normalarbeitszeit in Form von Geld oder Freizeitausgleich, aber auch die Forderung nach einer Erweiterung der Regelarbeitszeit von fünf auf sechs Tagen pro Woche.


Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
gilt seit dem 6.6.1994 und hat die seit 1938 geltende Arbeitszeitordnung (AZO) abgelöst. Das ArbZG regelt die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, legt die Ruhepausen und Ruhezeiten fest und enthält Schutzvorschriften für die Nacht- und Schichtarbeit. Dabei wird die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden pro Tag begrenzt mit einer Öffnung auf zehn Stunden pro Tag, insofern Ausgleichszeiträume beachtet werden. Sonn- und Feiertage gelten weiterhin als arbeitsfrei, mit Ausnahme bestimmter Branchen und für bestimmte ablaufbedingte Tätigkeiten oder in Sondersituationen nach Genehmigung des Landesamtes für Arbeitsschutz. Der Arbeitszeitschutz, festgelegt im Arbeitszeitgesetz wie auch im Ladenschlußgesetz ist ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Arbeitsschutzes. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen wie Arbeitszeitdauer, Arbeitszeitlage, Vergütung für Überstunden und Mehrarbeit überläßt der Gesetzgeber dagegen den Tarifvertragsparteien,. Infolgedessen ist die tarifliche Arbeitszeitdauer pro Woche in einigen Branchen geringer als der gesetzliche Rahmen vorschreibt.


Arbeitszeitkonto
=> Zeitkonto


Arbeitszeitmodell
=> Arbeitszeitflexibilisierung


Arbeitszeitstatistik
Teilbereich des Personalcontrollings, bei dem Normal-, Durchschnitts-, Sollarbeitszeit, effektive Arbeitszeit, Anwesenheitszeit, Überstunden, Arbeitszeitstruktur, Fehlzeiten, Krankenstand u.a. erfaßt werden.


Arbitrage-Klausel
Vertragsklausel, mit der sich beide Vertragspartner verpflichten, sich bei eventuellen Streitigkeiten dem Schiedsspruch eines bestimmten Schiedsgerichtes (Arbitrage) zu verpflichten. Die Arbitrage-Klausel findet v.a. im Außenhandel Anwendung, um langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen vor einem ordentlichen Gericht zu vermeiden.


ArbGG
=> Arbeitsgerichtsgesetz


ArbNErfG
=> Gesetz über Arbeitnehmererfindung


ArbPlSchG
=> Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)


ArbSichG / ASiG
=> Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG / ASiG)


ArbStättV
=> Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)


ArbZG
=> Arbeitszeitgesetz (ArbZG)


Artificial Intelligence (AI)
=> Künstliche Intelligenz (KI)


Artteilung
(Functional division of work load)
ist das Verteilen eines Arbeitsauftrags auf mehrere Menschen und/oder Betriebsmittel so, daß jeder einen Teil des Gesamtablaufs eines Auftrags an der Gesamtmenge ausführt. Es entstehen kleine Arbeitsumfänge, eine gute Überschaubarkeit des Fertigungsflusses, jedoch auch die Gefahr großer Störungsauswirkungen, geringe Flexibilität gegenüber Produkt- oder Verfahrensänderungen sowie ein ungünstiges Verhältnis von Haupt- und Nebentätigkeitszeiten durch zusätzlich erforderliche Fördervorgänge zwischen den Arbeitsplätzen. Die Artteilung entspricht dem Vorgehen nach Taylor. Die Alternative zur Aufteilung des Arbeitsvolumens ist die Mengenteilung. Beide Formen werden in der Praxis normalerweise nicht rein angewendet, vielmehr werden gemischte Strukturen gewählt, wobei die großen Stückzahlen oft in Artteilung, die kleinen und auslaufenden Serien in Mengenteilung produziert werden.


ASCII
(American Standard Code for Information Interchange)
ist der gebräuchliche 7-Bit-Code zur Darstellung alphanumerischer Zeichen.


ASIC
(Application Specific Integrated Circuit)
(anwendungsspezifischer Schaltkreis) ist ein integrierter Schaltkreis (Chip), der an die speziellen Kundenanforderungen angepaßt ist. Der geeignete Entwurf von ASI für die jeweiligen Anwendungen ist ein Gebiet, wo der Know-how-Vorsprung eines Unternehmens zum Tragen kommen kann. Der Entwurf von ASI wird durch eine Vielzahl von Programmen unterstützt.


Assembler
ist ein Übersetzungsprogramm zur Umwandlung des Quellcodes eines Programms in die Maschinensprache (oder Maschinencode).


Assessment Center
(Assessment Center)
Abk.: AC. Methode der Personalauswahl und Potentialerfassung, zur Ermittlung von Schulungsbedarfen und für Personalentwicklungsmaßnahmen. Mit dem Einsatz von AC soll eine umfassende, objektivierte Beurteilung über Eignung, Verhalten, Einstellung, Fähigkeiten und Entwicklungsbedarfe des Teilnehmers, meist Führungskräfte oder Führungskräftenachwuchs, bezüglich der angestrebten Position erreicht werden. In den 2-5 Tage dauernden Assessment Centern werden mehrere Teilnehmer (8-12) verschiedenen Situationen, Tests und Übungen unterzogen: z.B. psychologische Tests, Beobachtungen, Gruppendiskussionen, Selbstvorstellungen, Postkorb-Übung, Befragungen bzw. Interviews. Das von den Teilnehmern gezeigte Verhalten und ihre Leistungsergebnisse werden von mehreren Experten nach vorab festgelegten Kriterien beobachtet und im einzelnen bewertet. Die Einzelbewertungen werden zum Gesamturteil zusammen gefaßt und mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit den daraus abgeleiteten Schulungsempfehlungen besprochen. Die besonderen Merkmale des Assessment Centers sind, daß seine Inhalte anforderungsbezogen auf jene charakteristischen Verhaltensmerkmale abgestimmt werden, die das Unternehmen für die künftige Position als wesentlich erachtet. Die Übungen zielen vorwiegend darauf ab, Verhalten zu provozieren, welches beobachtbar ist und als Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung gilt. Es kommen mehrere Methoden der betrieblichen Eignungsdiagnostik zum Einsatz, wobei die Übungen vorrangig arbeitstypische Situationen abbilden sollen. Weitere Besonderheiten sind die Mehrfachbeurteilung und die zeitliche Trennung von zunächst schriftlich festgehaltenen Beobachtungen und erst nachfolgenden Bewertungen, um voreilige Beurteilungen zu behindern. Die Beobachter des AC sind im Allg. höhergestellte und speziell trainierte Manager des Unternehmens, häufig zudem externe Psychologen. AC werden im Militär zur Offiziersauswahl bereits seit langem eingesetzt. In Industrieunternehmen sind sie v.a. seit Beginn der Achtziger Jahre verbreitet, da steigende Personalkosten, aber auch gewachsene Ansprüche an Fach- und Führungsbereiche die Notwendigkeit einer bestmöglichen Personalauswahl und Potentialförderung verstärken. Als Vorteile der AC gelten neben der umfassenden, anforderungspezifischen Personalauswahl und Potentialanalyse folgende Aspekte: Das Unternehmen muß sich in der Vorbereitung des AC intensiv mit den Fragen von künftiger Führung, Führungsbild und Strategie auseinandersetzen; die Personalauswahl erfolgt besser nachvollziehbar, da bewußte Entscheidungen durch die Definition der Kriterien getroffen werden. Kritisiert wird das AC, weil es zeitaufwendig und teuer ist und nach Untersuchungen nur eine mittlere prognostische Validität aufweist (vgl. v. Rosenstiel 1992). Mögliche Nachteile können auch in den methodischen Schwächen in der Kriterienauswahl, im Ablauf und in der Beurteilung liegen, auch in der möglichen Negativwirkung auf Teilnehmer.


Asset Optimization
US-amerikanischer Begriff, der die Bestandsoptimierung von Lägern und Umlaufmaterialien kennzeichnet mit dem Ziel einer möglichst niedrigen Kapitalbindung und der Minimierung der Zinskosten.


Asset Stripping
ist eine aus den Vereinigten Staaten stammende, heftig kritisierte Variante des Management Buy-Out. Investoren übernehmen dabei Firmengruppen und zerschlagen sie, da der erzielbare Preis für die einzelnen Teile über dem Kaufpreis der Gesamtunternehmung liegt. Hierbei muß angemerkt werden, daß die Kritik nicht immer berechtigt ist, da durch die Schaffung selbständiger, neuer Unternehmen aus der ehemalgen Firmengruppe, neue unternehmerische Chancen entstehen.


AT-Angestellte
=> Außertarifliche Angestellte


ATM
(Asynchronous Transfer Mode)
ATM ist ein Standard für Breitband-ISDN, mit dem die Übertragung von großen Datenmengen möglich ist, wie sie bei der komplexen Datenübertragung oder der Bewegtbilder-Übertragung zur Nutzung multimedialer Kommunikationsarten anfallen. Das technische Prinzip des ATM besteht darin, kurze Blöcke von Daten asynchron zu übermitteln, um damit den unterschiedlichen Bandbreiten verschiedener Informationsarten (Sprache, Daten, Fest- gegenüber Bewegtbildern) gerecht zu werden und dennoch eine hohe Übertragungsgeschwindigkeit zu erzielen.


Attribute-Listing
Kreativitätstechnik, die hauptsächlich zur Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren, Leistungen etc. eingesetzt wird. Beim Attribute-Listing werden systematisch die Variationen aller Eigenschaften des Produktes oder Verfahrens aufgelistet in folgenden Schritten: 1. Zerlegung des Produktes in einzelne Merkmale (z.B.: Form, Farbe, Material, Höhe etc.). 2. Feststellung des Ist-Zustandes. 3. Suche nach möglichst vielen Variationen pro Merkmal. Anschließend folgt die Auswahl und Bewertung der interessanten Merkmalsvariationen.


Audit
(Audit)
Systematische, unabhängige Untersuchung einer Aktivität und deren Ergebnisse zum Zweck der Verfahrensverbesserung und Überprüfung der Wirksamkeit. Zunehmend angewendet als Qualitätsaudit, in dem das Vorhandensein und die sachgerechte Anwendung eines Qualitätsmanagementssystems untersucht wird, meist im Zusammenhang mit der Zielsetzung eines Betriebes, ein Qualitäts-Zertifikat zu erlangen. Zunehmend aber auch in der Form eines freiwilligen Umwelt- oder Öko-Audits. Generell werden bei einem Audit folgende Aspekte untersucht: Die Überprüfung der Ausführung, des realisierten Fortschrittes und der Förderung der ständigen Verbesserung, bezogen auf die vorab festgelegten Merkmale; die Angemessenheit der Richtlinie hinsichtlich des angestrebten Zieles und die Einbindung aller Beteiligten. Bei einem Qualitätsaudit werden drei Arten unterschieden, in denen bestimmte Untersuchungsmerkmale besonders hervorgehoben werden: Das Systemaudit, das Verfahrensaudit, das Produktaudit und das Dienstleistungsaudit. Audits können intern durchgeführt werden durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder als externes Audit durch einen Kunden oder durch eine neutrale externe und entsprechend akkreditierte Stelle.


Aufbau-Übersicht
(Product Structure)
=> Stammbaum


Aufgabenbereicherung
(
=> Job Enrichment)


Aufgabenbeschreibung
(Job description)
=> Stellenbeschreibung


Aufgabenerweiterung
(
=> Job Enlargement)


Aufgabenstrukturierung
auch: Arbeitsstrukturierung, Arbeitsfeldstrukturierung. Gezielte Gestaltung des Aufgabenfeldes eines Arbeitsplatzes bzw. einer Stelle, die nach verschiedenen Prinzipien erfolgen kann: Zum einen lassen sich der Grad der Arbeitsteilung sowohl qualitativ als auch quantitativ strukturieren, so z.B. durch Job Rotation, Job Enrichment, Gruppenarbeit - Prinzipien, bei denen die Arbeitsteilung vermindert und das Tätigkeitsfeld erweitert wird. Demgegenüber kann auch eine Tätigkeitsverkleinerung auf horizontaler oder auf vertikaler Ebene (Zusammenlegung von Aufgaben gleicher Art, Spezialisierung, Verringerung der Leitungsspanne oder der Leitungstiefe) als Prinzip der Aufgabenstrukturierung genutzt werden. Hier verstärkt sich die Arbeitsteilung. Ein anderes Merkmal der Aufgabenstrukturierung bezieht sich auf die Dauer, Lage oder Flexibilität der Arbeitszeit. Gestaltungselemente sind z.B. Pausenlage, Schichtarbeit, Teilzeitarbeit, Jahresarbeitszeit oder Gleitzeit. Eine gezielte Aufgabenstrukturierung ist aufgrund des Umfanges und der Vielfältigkeit der meisten betrieblichen Aufgabenfelder notwendig; das gewählte Prinzip prägt entscheidend die Arbeitsorganisation der betrieblichen Teilbereiche.


Auftrag
(Order)
ist eine schriftliche oder mündliche Aufforderung einer befugten Stelle eines Unternehmens an eine andere Stelle desselben Unternehmens zur Ausführung einer Arbeit. Für die Produktionssteuerung ausschlaggebend sind die vom Vertrieb vorgegebenen Aufträge, die durch Art, Menge und Termin beschrieben werden. Unterschieden wird zwischen kundenanonymen und kundenspezifischen Aufträgen. Für einen kundenanonymen Auftrag steht noch kein konkreter Endkunde fest, er wird aufgrund von Marktbeobachtungen und Prognosen gegeben. Eine kundenspezifischer oder Kundenauftrag ist dem Unternehmen über den Vertrieb erteilt worden. Vielfach sind Mischformen zu finden; etwa wenn bis zu einem definierten Zwischenlager kundenanonym gefertigt, von diesem Zwischenlager ab aber kundenspezifisch montiert wird.


Auftragsabhängige Arbeitspapiere
(Order dependent production documents)
sind der Auftragsarbeitsplan, d.h. ein Arbeitsplan, der ergänzt wird durch Auftragsdaten wie Auftragsnummer, Mengen, Termine, Kunde, sowie abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten die Laufkarte, die Terminkarte, die Lohnscheine, die Materialscheine, Prüfscheine usw.


Auftragsabwicklung
(Order management)
wird unterschieden in die technische und die kaufmännische Auftragsabwicklung. Die technische Auftragsabwicklung ist der Informations- und Datenträgerfluß nach Auftragserteilung durch den Kunden oder den Vertrieb von der Konstruktion über die Arbeitsvorbereitung, Fertigung und Montage bis zum Versand. Der Informationsfluß ist dabei durch Rückmeldungen gekennzeichnet, die zur Kontrolle über den Auftragsstand dienen und ggf. zusätzliche Tätigkeiten bei den jeweiligen Verantwortlichen auslösen. Die kaufmännische Auftragsabwicklung umfaßt die Auftragsbearbeitung, d. h. die Umwandlung des Angebots in einen Auftrag, die Auftragsverwaltung, den Versand (Lieferschein, Versandpapiere) sowie die Fakturierung (Rechnungswesen).


Auftragsarten
(Types of Order)
=> Auftrag


Auftragssteuerung
(Dispatching)
ist die Feintermininierung von Aufträgen, d. h. die Zuordnung von Arbeitsvorgängen zu den einzelnen Maschinen oder Arbeitsplätzen. Sie wird auch als Arbeitsverteilung bezeichnet.


Auftragsteilebedarf
(Material requirement per order)
Mengen-Zeit-Planung als Basis für die Montagebereitstellung, die Vormontage, die Beschaffung und die Produktion wichtiger Teile. Diese Planung dient zur Feinsteuerung von Lieferanten und der eigenen Produktion.


Auftragsüberwachung
(Order monitoring)
ist eine Unterfunktion der Auftragsabwicklung und umfaßt die Übersicht über den Auftragsbestand, den Status der Aufträge und die Rückstandsübersicht. Sie stellt die durch Maschinen- oder Personalausfall, Fertigungsausschuß, Materialprobleme, ablauforganisatorische Mängel bedingten Abweichungen der Auftragsbearbeitung gegenüber den Annahmen bei der Planung laufend fest. Dies geschieht über Rückmeldungen, entweder manuell (Rückmeldeschein) oder über ein BDE-System. Üblicherweise werden zusammen mit der terminbezogenen Auftragsfortschrittserfassung auch die erstellten Mengen und die gebrauchten Zeiten erfaßt. Dies dient gleichzeitig der Kapazitätsüberwachung. Eine ausreichend feine Auftragsüberwachung gewährleistet ein aktuelles Abbild der Produktion und bietet so die Möglichkeit, situationsgerecht einzugreifen.


Auftragszeit
(Order time; all in time)
ist die Vorgabezeit für das Ausführen eines Auftrages durch einen Menschen. Sie schließt alle Vorgabezeiten des Auftrages, einschließlich aller Rüst- und Ausführungszeiten ein. Die Auftragszeit ist Basis für die Entlohnung in Leistungs- und Prämienlohnsystemen, dient zur terminlichen Planung und Steuerung der Aufträge und wird für die Vor- und Nachkalkulation der Aufträge benötigt.


Aufwärtskompatibel
(Upwards compatible)
ist eine Eigenschaft von Software und Hardware, die es erlaubt, daß Daten, die mit neueren Versionen erarbeitet wurden, ohne große Anpassungen von älteren Versionen übernommen und weiterverarbeitet werden können. Aufwärtskompatibiliät ist eher selten.


Ausbeuteverhältnis
(Yield)
Begriff aus der Verfahrenstechnik, der das Mengenverhältnis zwischen den Stoffen, die bei der Ausführung eines Prozeßauftrags entstehen, angibt. Das Ausbeuteverhältnis kann durch die Steuerung bestimmter Prozeßparameter je nach Bedarf zugunsten erwünschter Stoffe variiert werden.


Ausbildender
(Trainer)
ist derjenige, der einen Auszubildenden zur Berufausbildung einstellt, im allgemeinen also der Betriebsinhaber oder eine zur Vertretung des Arbeitgebers berechtigte Person. Der Ausbildende ist verpflichtet, einen Ausbilder mit den in der Ausbildereignungsverordnung festgelegten Anforderungen einzusetzen, insofern er die Auszubildenden nicht selbst ausbilden will oder aufgrund fehlender fachlicher Eignung nicht ausbilden darf.


Ausbilder
sind jene Personen, die in einem Betrieb haupt- oder nebenamtlich für die Berufsausbildung der Auszubildenden verantwortlich eingesetzt sind. Gemäß den Anforderungen der Ausbildereignungsverordnung müssen Ausbilder mindestens 24 Jahre alt sein, eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben und mit dem Abschluß einer Ausbildereignungsprüfung spezifische berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen.


Ausbildereignungsprüfung
=> Ausbilder


Ausbildereignungsverordnung
=> Ausbilder


Ausfalleffektanalyse
(Failure Mode and Effects Analysis)
Fehlermöglichkeits- und Einflußanalyse (FMEA)


Ausfallzeiten
(Downtime; outage time)
Darunter zählen alle Ereignisse, die die vertragliche Arbeitszeit (Sollarbeitszeit) reduzieren: Gesetzliche Feiertage, betriebsbedingte Ausfälle (Kurzarbeit, Überbrückungstage), Urlaub, Krankheit, Freistellungen, Schutzzeiten, Unfälle, Zeiten für Betriebsversammlungen, Streiks, Aussperrungen, unentschuldigtes Fehlen. Ausfallzeiten sind wichtige Größen im Rahmen der Arbeitszeitstatistik zur Kapazitäts-, Personalbedarfs- und Personalkostenplanung.


Ausführungszeit
(Operation time)
ist die Vorgabezeit für das Ausführen der Menge m eines Auftrages durch den Menschen ohne Rüstzeit. Die Ausführungszeit ist damit die Zeit je Einheit te, die sich zusammensetzt aus der Grundzeit tg, der Erholungszeit ter und der Verteilzeit tv, multipliziert mit der Auftragsmenge.


Ausgangsteilbestimmung
(Determination of raw material)
ist die erste Teilaufgabe bei der Arbeitsplanerstellung. Hierbei werden die Rohteilart und -abmessungen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Werkstückes festgelegt. Die Ausgangsteilbestimmung kann sowohl in der Konstruktion als auch in der Arbeitsplanung geschehen. Einflußgrößen auf die Bestimmung sind technologischer Art, wie Werkstoff, Gestalt und Oberfläche, wirtschaftlicher Art, wie Beschaffungskosten und Bearbeitungskosten, sowie zeitlicher Art, wie Beschaffungszeiten. Die Entscheidung ist u.a. abhängig von den zu erwartenden Stückzahlen für das Produkt, etwa bei der Auswahl zwischen Halbzeug und Schmiederohling. Als Hilfsmittel bei der Ausgangsteilbestimmung können EDV-Systeme eingesetzt werden. Diese Systeme sollten aktuelle Informationen über die lagerhaltigen Rohmaterialien, Halbzeuge und Normteile sowie über die Einkaufsbedingungen beinhalten und Kostenabschätzungen unter Berücksichtigung der relevanten Einflußgrößen ermöglichen.


Ausgebuchter Bestand
(Booked ex-stock)
Die gelieferte Ware ist nach Menge und Wert in der Bestandsrechnung des betreffenden Funktionsbereichs ausgetragen und damit ausgebucht.


Auslastung
(Load)
ist der Quotient zwischen dem für die Bearbeitung erforderlichen Kapzitätsbedarf und dem vorhandenen Kapazitätsangebot. Die Auslastung ist eine wesentliche Kenngröße zur Ermittlung von Engpässen und zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Fertigungseinrichtungen.


Auslegungsplanung
(Layout planning)
Im Rahmen der Auslegungsplanung von Produktionssystemen werden die Art, die Kapazität und die Anordnung der Betriebsmittel so bestimmt, daß technische, organisatorische, ergonomische und wirtschaftliche Zielsetzungen erreicht werden. Die Auslegungsplanung erfolgt im Anschluß an die Festlegung des Werkstückspektrums und die technologische Verfahrensauswahl im Rahmen der Fabrikplanung. Bei einer Neuplanung wird das Werkstückspektrum normalerweise von der Produktionsprogrammplanung vorgegeben. Für Erweiterungs- und Änderungsplanungen muß ein geeignetes Werkstückspektrum aus dem Produktionsprogramm ermittelt werden. Die aus den Basisdaten gewonnenen Funktions-, Kapazitäts- und Flexibilitätsanforderungen werden im Verlauf der Planung abgesichert oder modifiziert und dienen während des gesamten Planungsprozesses zur Orientierung. Für die Unterstützung der Auslegungsplanung stehen Simulationssysteme zur Verfügung, die eine schnelle Untersuchung unterschiedlicher Planungsvarianten erlauben.


Ausschußregelung
Bei der Akkord- oder Prämienentlohnung innerbetrieblich zu regelnde Frage, ob für fehlerhafte Arbeiten (Ausschuß) der volle bzw. der durchschnittliche Akkord-/Prämienverdienst an den Arbeiter gezahlt wird. Empfohlen wird die Unterscheidung nach verschuldetem oder nicht verschuldetem Ausschuß. Fehlerhafte Teile nicht zu bezahlen, birgt für das Unternehmen die Gefahr, daß der Ausschuß vom Mitarbeiter nicht sauber dokumentiert wird. Da dies jedoch ein wesentlicher Bestandteil eines Qualitätsmanagementssystems ist, gehen Unternehmen zunehmend dazu über, generell die Ausschußteile zu bezahlen. Spezielle Ausschußregelungen existieren in Gießereibetrieben.


Außerordentliche Kündigung
auch: fristlose Kündigung. Kündigung, die mit sofortiger Wirkung bzw. mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen wird, jedoch ohne Berücksichtigung der Kündigungsfristen. Dagegen sind bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfristen einzuhalten. Außerordentliche Kündigungen sind nur dann wirksam, wenn dem Kündigenden unter Abwägung aller Umstände und Interessenlagen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist (§626 I BGB). Dies trifft im Allg. nur bei schweren Vertragsverletzungen zu, etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber oder bei beharrlicher Arbeitsverweigerung, wobei in der Regel zuvor eine Abmahnung in gleicher Sache ausgesprochen werden muß. Aber auch ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn sich sein Arbeitgeber schwere Vertragsverletzungen wie Nichtberücksichtigung von Arbeitsschutzvorschriften oder erhebliche Vergütungsrückstände zuschulden kommen läßt. Der Kündigende muß die Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die die fristlose Kündigung stützen. Auch bei einer außerordentlichen Kündigung muß der Betriebsrat angehört werden, jedoch innerhalb von drei Tagen Stellung zu nehmen hat. Die Gekündigten können eine Kündigungsschutzklage zur Feststellung der Unwirksamkeit erheben. Duldet der Arbeitgeber eine Arbeitsaufnahme des Gekündigten noch nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung, so gilt das Arbeitsverhältnis als neubegründet zu den bisherigen Arbeitsbedingungen, ein Umstand, der speziell in großen Unternehmen von Bedeutung sein kann.


Außertarifliche Angestellte
auch: AT-Angestellte. Angestellter, dessen Gehalt oberhalb der höchsten tariflichen Vergütungsgruppe liegt und dessen Status als außertariflicher Angestellter einzelvertraglich geregelt ist. Die Höhe seiner Vergütung wird verhandelt, wobei gewöhnlich als ein Gehaltsbestandteil umsatzabhängige oder auch fixe Tantiemen vereinbart werden. Häufiger Vereinbarungsbestandteil ist auch, daß etwaige Mehrarbeitsstunden des AT-Angestellten mit der festgelegten Vergütungshöhe als abgegolten gelten. Inwieweit die Entgeltfindung der Außertariflichen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach §87 I Nr. 10 BetrVG unterliegt, ist umstritten. Nicht alle AT-Angestellten sind zugleich Leitende Angestellte im Sinne von §5 III BetrVG.


Aussperrung
kann von Arbeitgebern als Kampfmittel im Arbeitskampf gegen Gewerkschaften und Arbeitnehmer genutzt werden und stellt somit das Pendant zum Streik dar. Aussperrung ist eine planmäßig vorgenommene Nichtzulassung von einem oder mehreren Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber unter Verweigerung der Lohnzahlung. In der Zeit der Aussperrung ruht das Arbeitsverhältnis; eine Auflösung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Meist als sogenannte Abwehr-Aussperrung in Reaktion auf einen Streik vorgenommen, ist jedoch auch der umgekehrte Fall möglich, daß eine Angriffs-Aussperrung als eine erstmalige aktive Arbeitskampfmaßnahme seitens der Arbeitgeber vollzogen wird. Letzteres wurde jedoch, auch aufgrund strenger rechtlicher Normen, in der Bundesrepublik seit 1945 nicht mehr praktiziert. An eine rechtmäßige Aussperrung werden die gleichen Anforderungen gestellt, wie an einen rechtmäßigen Streik; die Aussperrung muß also von einer Tarifvertragspartei (Arbeitgeberverband oder Arbeitgeber) beschlossen worden sein, muß sich gegen eine Gewerkschaft richten und sich auf die Auseinandersetzung tariflich regelbarer Inhalte beziehen, sie muß zudem fair geführt werden. Abwehr-Aussperrungen sind auf das umkämpfte Tarifgebiet zu beziehen; es ist nicht zulässig, sie nur gegen die Mitglieder einer streikenden Gewerkschaft zu richten. Auf der anderen Seite wurde das von den Gewerkschaften lange geforderte generelle Aussperrungsverbot vom Bundesarbeitsgericht ebenso abgelehnt; ein Verbot von Abwehr-Aussperrungen sei mit den Grundsätzen der Tarifautonomie nicht vereinbar. Direkt und mittelbar von einer Aussperrung betroffenen Arbeitnehmer haben nach §184 AFG kein Anspruch auf Arbeitslosengeld; gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer erhalten in solchen Fällen Unterstützungen aus den Streikkassen. Dagegen bestehen bei einer rechtswidrigen Aussperrung alle Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis fort, so auch den Anspruch für Arbeitnehmer auf Beschäftigung und Vergütung.


Automat
(Automat)
ist eine Vorrichtung, Maschine oder Anlage, die nach durchgeführter Einstellung/Programmierung und unter der Voraussetzung ausreichender Energie-, Material- und Hilfsstoffzufuhr die vorgesehene Arbeitsaufgabe selbständig, d.h. ohne weiteren menschlichen Eingriff ausführt. Der Mensch übernimmt nur noch Kontrollaufgaben und greift im Störungsfall ein.


AZO
Arbeitszeitordnung